Berufungsverhandlung um Mitglied von Klimaschutzgruppe
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Ernst Hörmann aus Bayern stand in einem Berufungsverfahren erneut vor Gericht, weil er als Mitglied der Klimaschutzgruppe Letzte Generation an zwei Pumpstationen eine Ölleitung von Rostock zur Raffinerie im brandenburgischen Schwedt abgesperrt beziehungsweise dies versucht hatte. Foto: Bernd Wüstneck/DPA
Pumpstation an Ölleitung der PCK Schwedt
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Wegen der Manipulation der Ölleitung von Rostock zur Raffinerie im brandenburgischen Schwedt sind zwei Klimaaktivisten zu Haftstrafen verurteilt worden, einer von ihnen stand nun in einem Berufungsverfahren erneut vor Gericht. (Archivbild) Foto: Bernd Wüstneck/DPA
Berufungsverhandlung um Mitglied von Klimaschutzgruppe
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Das Berufungsverfahren gegen Hörmann muss nun neu aufgerollt werden. (Archivbild) Foto: Bernd Wüstneck/DPA

Pipeline-Vorfall: Prozess um 75-jährigen Aktivisten platzt

Neubrandenburg/Schwedt (dpa) - Zwei Aktivisten drehen Stellräder an Pumpstationen einer Öl-Leitung zu und werden verurteilt. Das Berufungsverfahren gegen einen inzwischen 75-jährigen Beteiligten ist nun geplatzt.


Der Berufungsprozess gegen einen 75-jährigen Klimaaktivisten aus Bayern wegen der Manipulation einer Erdölleitung von der Ostsee nach Brandenburg muss neu aufgerollt werden. Ein Sachverständiger müsse prüfen, ob tatsächlich die Störung eines öffentlichen Betriebs vorgelegen habe, sagte ein Sprecher des Landgerichts Neubrandenburg. Da man kurzfristig keinen Experten der brandenburgischen Raffinerie PCK Schwedt habe organisieren können, müsse das Verfahren kommendes Jahr neu beginnen.

Der Aktivist hatte gestanden, im April 2022 mit einem weiteren inzwischen 70-jährigen damaligen Mitglied der Klimaschutzgruppe Letzte Generation, ebenfalls aus Bayern, in zwei Fällen Stellräder von Pumpstationen in Mecklenburg-Vorpommern zugedreht zu haben. »Ich steh' zu dem, was wir getan haben«, hatte der Pensionär zum Auftakt des Berufungsverfahrens vergangene Woche in Neubrandenburg gesagt. »Mein Gewissen hat mich getrieben.«

Mehrmonatige Haftstrafen ohne Bewährung

Die beiden waren in erster Instanz zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruchs und Störung eines öffentlichen Betriebs beziehungsweise des Versuchs - ohne Bewährung, weil sie laut Amtsgericht Neubrandenburg seinerzeit noch im Gerichtssaal weitere Straftaten als Aktivisten angekündigt hatten. Beide legten Berufung ein. Das Verfahren gegen den Jüngeren wurde eingestellt, weil er wegen eines anderen Verfahrens aus Bayern bereits eine Haftstrafe absitzen musste.

Sie hatten bei ihren Aktionen auch Zäune auf- und Sicherungsketten durchgeschnitten. In einem der beiden Fälle stoppten sie tatsächlich kurzzeitig den Ölfluss.

Nach Aussage des Gerichtssprechers wurde bislang nicht genau der Frage nachgegangen, inwiefern der Gesamtbetrieb tatsächlich beeinträchtigt worden sei und nicht etwa das Öl auch auf anderem Wege hätte fließen können. Der Angeklagte habe gesagt, dass die Aktion auf die Produktion im Allgemeinen keinen Einfluss gehabt habe.

25 Verfahren wegen Klimaaktivismus

Vergangene Woche hatte der pensionierte Beamte und Maschinenbauingenieur gesagt, es habe sich um rein symbolische Aktionen gehandelt. Die Stellräder habe man sogar per Motor aus der Ferne verstellen können. Zudem hätten die Aktivisten die Raffinerie sogar kurz zuvor per Telefon vorgewarnt, um tatsächliche Schäden zu verhindern.

Den Auftakt des Berufungsverfahrens hatte der 75-Jährige für ein längeres Plädoyer für mehr Klimaschutz genutzt. Es gehe aus seiner Sicht nicht um Tatvorwürfe wie etwa Sachbeschädigung, sondern um die irreversible Zerstörung der Lebensgrundlage. Er hatte zum Thema Klimaerwärmung auch mehrere Beweisanträge gestellt. Nach eigenen Angaben hat ihm sein Klimaaktivismus bereits 25 Verfahren beschert, wovon 16 bislang nicht abgeschlossen sind.

© dpa-infocom, dpa:251201-930-364520/1

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