Bayerns Jagd- und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat sich für einen unkomplizierten Abschuss von Bibern bei regionalen Problemen infolge der streng geschützten Tiere ausgesprochen. »Ich höre immer wieder von Landwirten und Gemeinden vor Ort, dass sie Biberprobleme haben. Also auch hier haben wir die Lösung, die Landratsämter können den Biberabschuss genehmigen«, sagte der Frei-Wähler-Chef nach der Sitzung des Kabinetts im mittelfränkischen Ansbach.
Aiwanger: Abschuss stehe »fast nichts im Weg«
Aiwanger betonte, rechtlich stehe dem »fast nichts im Weg, sofern Infrastruktur, Kläranlagen, Abwassernetze und so weiter durch diese Wühltätigkeit und Staudammtätigkeit gefährdet« seien. Während der eine oder andere darüber schmunzeln möge, würden Grundstückseigentümer und Kommunen, die die Schäden hätten, Sturm laufen. »Also auch hier haben wir Lösungen. Bitte Anträge stellen. Und bitte, liebe Jäger, dann auch die Dinge zu entnehmen.«
Hintergrund der Möglichkeit ist die Novelle des bayerischen Jagdgesetzes, welche im September bereits Thema im Kabinett war. Es sieht unter anderem für geschützte Tierarten, wie den Biber, Wolf und sogar den Feldhamster, einen umfangreichen Ausnahmekatalog von bisherigen Schutzbestimmungen vor.
Biber ist eigentlich streng geschützte Art in Deutschland
Der Biber ist den Angaben zufolge seit etwa 15 Millionen Jahren in Bayern heimisch und wird heute streng geschützt – fast war das Tier ausgerottet. Dank Schutzmaßnahmen erholte sich die Art wieder. Laut dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, Bibern nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten sowie Burgen und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Er ist in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU zudem als streng geschützte Art aufgeführt.
Biber leisten viel für heimische Artenvielfalt
Der Biber spielt bei der heimischen Artenvielfalt eine wichtige Rolle: Er schafft Lebensräume für andere seltene Arten und trägt zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung von Auen bei, wie es hieß. Genehmigungen zur Entnahme von Dämmen dürfen ausschließlich die Naturschutzbehörden erteilen.
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