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Foto: Symbolbild/Gemeinde Vachendorf

Gemeinde jetzt mit 1809 Einwohnern – Bürgermeister Rainer Schroll blickte in letzter Sitzung des Jahres auf 2022 zurück

Vachendorf – Bürgermeister Rainer Schroll gab in der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres einen Rückblick auf 2022. Er berichtete, dass die Geburten- und Sterberaten konstant geblieben seien.


Zu verzeichnen gewesen seien etwas mehr Geburten als Sterbefälle. Dennoch sei die Bevölkerungszahl leicht auf 1809 Einwohner zurückgegangen, obwohl in den vergangenen Jahren circa 30 Baurechte mit rund 3000 Quadratmetern zusätzlicher Wohnfläche geschaffen worden seien.

Anhand von Bildern erläuterte Schroll die wesentlichen Maßnahmen wie die Baumfällung und Neupflanzung im Bereich der Staatsstraße / Am Spenderberg. Aber auch der Ausbau der Erlstätter Straße mit Gehweg und Ampelaufstellung sei eine hervorzuhebende Maßnahme gewesen, die zwar vom Landkreis geplant worden sei, die Gemeinde werde jedoch an den Kosten beteiligt.

Erst vor wenigen Tagen seien auf dem Rathaus / Feuerwehrhaus eine PV-Anlage montiert und in Alferting ein 60-Kubikmeter-Löschwassertank eingebaut worden, so der Bürgermeister weiter. Im Bereich des Kindergartens seien eine Hütte und ein Sonnenschutz errichtet und Maßnahmen zur Verbesserung der Akustik durchgeführt worden. Ferner seien Bauanträge für den geplanten Feuerwehranbau und den Vereinsstadel eingereicht worden. Für den Bauhof sei ein Drei-Seiten-Kipper angeschafft worden.

Gute und loyale Zusammenarbeit

Der Bürgermeister lobte die Gemeinderatsmitglieder und seine Stellvertreter für die gute und loyale Zusammenarbeit. Diesen Dank erwiderte zweiter Bürgermeister Josef Huber.

Die Gemeindeverwaltung gab Beschlüsse bekannt, die der Rat in nichtöffentlicher Sitzung gefasst hatte. Zum einen beauftragte er die Firma Ziegelmeier zu einem Angebotspreis in Höhe von rund 28.000 Euro, eine Löschwasserversorgung für den Ortsteil Alferting zu errichten. Zum anderen beschloss das Gremium, den Auftrag für die Erdarbeiten, die bei diesem Vorhaben anfallen, an die Firma Kecht zu einem Angebotspreis in Höhe von etwa 10.000 Euro zu vergeben.

Der Gemeinderat befürwortete den Bauantrag zur Genehmigung des Bestandsgebäudes, der Anpassung der Geländeoberfläche, der Erweiterung der zulässigen seitlichen Wandhöhe und des Erstellens einer Stützmauer auf einem Grundstück in Hasperting. Er erteilte Befreiungen von den Festsetzungen.

Schroll informierte das Gremium über die Besichtigung, die im Juli mit dem Landratsamt stattgefunden hatte. Das Gebäude wurde abweichend zur Genehmigungsfreistellung aus dem Jahr 2006 errichtet und überschreitet geringfügig die festgesetzte Baugrenze. Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück werden eingehalten. Hauptproblematik ist die deutliche Überschreitung der maximal zulässigen Gebäudehöhe talseitig mit 7,97 Meter anstatt 5,20 Meter.

Um eine genehmigungsfähige Planung zu erreichen, sollte eine Geländeanfüllung bis an die Unterkante der bestehenden Fensterbrüstung zur Reduzierung der seitlichen Wandhöhe durchgeführt werden. Hierbei würde auch die errichtete Stützwand mit angefüllt. Die eingebaute Terrassentür müsste dann entsprechend zurückgebaut werden. Dieser besprochene Kompromiss wurde in die neue Planung integriert.

Von Seiten des nördlichen Nachbarn wurde nochmals auf die Missstände hingewiesen. Es werden Befreiungen bezüglich Baugrenzüberschreitung und seitlichen Wandhöhe benötigt.

Der Gemeinderat befürwortete den Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch der Bestandsgebäude und Neuerrichtung von Wohneinheiten auf einem Grundstück in Mühlen. Öffentliche Belange werden aus Sicht des Gremiums nicht beeinträchtigt.

Schroll stellte den Planentwurf der Architekten Schorr vor. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist daher nach Paragraf 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Mit diesem Antrag soll die Frage geklärt werden, ob eine Bebauung wie im Plan dargestellt möglich ist, um dort im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogrammes (KommWFP) Wohnungen für Normalverdiener zu ermöglichen. Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Sollte eine Bebauung nach Paragraf 35 nicht möglich sein, könnte eventuell die Möglichkeit einer Erweiterung der Ortsabrundungssatzung angedacht werden.

Noch keine Rückmeldung aus dem Landratsamt

Marlies Kruse fragte an, ob mittlerweile eine Rückmeldung vom Landratsamt bezüglich der Hangentwässerung am Türlberg eingegangen sei. Dies wurde vom Vorsitzenden verneint. Es solle deshalb das Landratsamt angeschrieben und um eine schriftliche Stellungnahme gebeten werden.

fb/red