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Foto: Symbolbild, pixabay

Neubau der städtischen Bücherei: Stadtrat für »Marcello«-Grundstück

Traunreut – Der Traunreuter Stadtrat hat sich bei der Standortfrage für den Neubau der städtischen Bücherei mehrheitlich für das sogenannte »Marcello«-Grundstück ausgesprochen und sich damit der Empfehlung des Bauausschusses angelehnt.


Auf dem Grundstück an der Eichendorffstraße soll ein gemeinsames Konzept der CSU und der Bürgerliste umgesetzt werden. Es soll ein mehrstöckiges Gebäude entstehen, in dem die Bücherei untergebracht wird und Wohnungen entstehen.

Die Freien Wähler und die Grünen sowie Günther Dzial (SPD) lehnten die Empfehlung des Bauausschusses ab, sich für das Grundstück an der Eichendorffstraße zu entscheiden. Martin Czepan (Grüne) vertrat die Ansicht, dass das Alternativgrundstück »Alte Feuerwache« neben dem k1, das im Bauausschuss keine Zustimmung gefunden hatte, über mehr Fläche verfügen würde, um beispielsweise auch ein Jugendcafé einzurichten.

Auf Anregung des Gremiums stellte Stadtbaumeister Thomas Gätzschmann die Vor- und Nachteile der beiden städtischen Grundstücke »Alte Feuerwache« und »Da Marcello/Winkler« gegenüber. Das Grundstück »Alte Feuerwache« hätte den Vorteil, dass es sofort verfügbar und größer wäre und als kulturelle Einrichtung einen direkten Bezug zum k1 herstellen würde, sagte Gätzschmann. Unter anderem wären an dieser Stelle auch bis zu fünf Vollgeschoße möglich. Nachteilig wirke sich der eher begrenzt entwickelbare Freiraum wegen der baulichen Dichte aus, was auch eine Tiefgarage erforderlich machen würde.

Das Grundstück »DaMarcello/Winkler stünde ebenfalls sofort zur Verfügung und würde bis zu vier Vollgeschoße mit einer Mischnutzung ermöglichen. Außerdem wäre ein ruhiger Lesegarten möglich. Ein direkter Bezug als kulturelle Einrichtung zum k1 sei nicht gegeben.

Seinen klaren Standpunkt zum Neubau äußerte Alfred Wildmann (Freie Wähler). »Ich kann nicht nachvollziehen, dass hier zwei Filetstücke hergenommen werden, wenn man noch nicht weiß, wie sich die Bibliotheken in den nächsten zehn Jahren entwickeln. Deshalb lehne ich beide Standorte ab.« Daran anknüpfend konterte Bürgerlistenchef Sepp Winkler: »Es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass auch Wohnungen geplant sind und nicht nur die Bücherei«, so Winkler. Dass über der Bücherei auch eine Wohnbebauung stattfinden soll, wurde in einem separaten Beschluss einstimmig befürwortet. Das Bauvorhaben über ein Investorenmodell abzuwickeln, wurde gegen die Stimmen der SPD und Dr. Michael Elsen (CSU) beschlossen.

Blick auf Schloss Pertenstein freihalten

Gegen die Stimme von Johannes Danner (Bürgerliste) wurde auch die Änderung des Bebauungsplans »Hölzl« zugunsten eines Einfamilienhauses in Traunwalchen abgesegnet. In seiner Eigenschaft als Ortsheimatpfleger könne er einer Bebauung nicht zustimmen, sagte Danner. Es sei ihm ein großes Anliegen, den Blick auf Schloss Pertenstein von Fremdeinflüssen freizuhalten. In der Vergangenheit habe es von Anliegern in Hölzl viele Anträge für eine Bebauung gegeben, die man aus diesem Grund abgelehnt habe. Reinhold Schroll (CSU) meinte, dass das Vorhaben den Blick auf Pertenstein nicht beeinflussen würde, zumal sich auf dem Grundstück derzeit schon ein Garagengebäude befindet, das abgerissen und an der südöstlichen Grundstücksseite ersetzt werden soll. »Ich finde, der Neubau ist eine Verbesserung und keine Verschlechterung«, so Schroll.

Einig war sich das Gremium darüber, die Kosten für das Grundwasserschutzgutachten, das im Zuge der Baulandsauweisung in Zweckham vom Wasserwirtschaftsamt gefordert wird, anteilsmäßig an die begünstigten Grundstückseigentümer umzulegen. Das heißt, dass 75 Prozent der Kosten auf die drei Grundstücksbesitzer umgelegt werden, die durch die neue Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung ein Baurecht erhalten. 25 Prozent der Gutachterkosten übernimmt die Stadt. Herbert Kusstatscher (SPD) wies darauf hin, dass sich das Gutachten positiv auf weitere Bauwerber auswirken würde. Es könne sein, dass es in zehn Jahren Nutznießer gebe, weil die Grundwasseruntersuchung schon gemacht wurde, stellte er fest.

Ebenfalls einstimmig verabschiedet wurde, dass die Fortführung des laufenden Verfahrens vom Abschluss der städtebaulichen Verträge mit den Grundeigentümern zur anteiligen Übernahme der notwendigen Verfahrenskosten abhängig sei. ga

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