Viel Bürokratie für Prädikat »Luftkurort«
Siegsdorf – Die Gemeinde Siegsdorf ist als Luftkurort anerkannt und möchte das auch bleiben, denn die Zertifizierung als »Luftkurort« ist auch die Grundlage zur Erhebung eines Kurbeitrags. Das dazu notwendige Zertifikat ist alle zehn Jahre anhand entsprechender Gutachten neu zu beantragen, nach fünf Jahren ist ein weiterer Zwischennachweis erforderlich. Um auch für die nächsten zehn Jahre das Prädikat zu erhalten, sind bereits viele Vorarbeiten gelaufen.
Wie dazu der Leiter des Siegsdorfer Tourismusbüros, Bernhard Truk, erläuterte, gab es bereits 2023 Luftmessungen, die ein Institut auswertete. Auf dieser Basis wurde dann von Professor Dr. Dr. Jürgen Kleinschmidt eine »Kurortwissenschaftliche Begutachtung der Luftgüte in Siegsdorf« sowie eine »Begutachtung von Siegsdorf hinsichtlich der bioklimatischen Eignung als Luftkurort« erstellt. Diese
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