Franz Biermaier vom gemeindlichen Bauamt erläuterte in der außerordentlich gut besuchten öffentlichen Sitzung ausführlich die von den Behörden zur Verfügung gestellten Planunterlagen, zu denen auch von Siegsdorfer Bürgern mehrfach Einwendungen eingegangen waren. Auch die Gemeinde meldet Widerspruch gegen die Pläne an, und erhebt sowohl als Grundeigentümerin als auch als Träger öffentlicher Belange massive Einwendungen gegen das errechnete Überschwemmungsgebiet.
Nach Ansicht der Gemeinde ergeben sich aus den Berechnungen erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den überfluteten Gebieten und den Erfahrungen der Anlieger bei vergangenen Hochwassern. Hierzu fordert die Kommune zum Ersten eine »Validierungsberechnung des Hochwassers von 2002«, um damit das Berechnungsmodell des Wasserwirtschaftsamts mit den tatsächlich erlebten Erfahrungen, Bildern und Dokumenten abgleichen zu können. Beim Hochwasser 2002, das mit 248 Kubikmetern je Sekunde dokumentiert wurde, überströmte der Wellenschlag bereits die Ufermauer an der Sportfeldstraße und das überschwappende Wasser musste abgepumpt werden.
In den Berechnungen des Wasserwirtschaftsamts (WWA) wäre der Bereich Haunerting mit Sportfeld-, Traunfeld- und Haunertinger Straße allerdings nicht überflutet, obwohl die Berechnungen mit 300 Kubikmeter je Sekunde deutlich mehr Wasservolumen nachweisen. Das WWA berief sich dabei in einem persönlichen Gespräch auf eine Eintiefung der Traun im Bereich des Pegels Josefsweg in den letzten Jahren und auf beidseitige Ausuferungen im Bereich Höpfling, die eine künftige Überströmung der Ufermauer an der Sportfeldstraße verhindern würden.
Die Gemeinde hält dem entgegen, dass eine Eintiefung der Traun aufgrund des Gesteins (Flinz) im Flussbett nur marginal möglich sein könne, und stellte auch ein Ausufern der Traun im Bereich Höpfling nicht fest. Zudem wurde in diesem Bereich ein Rückstau des Gerhardsreiter Grabens festgestellt, der den Bahnkörper und einige Wiesen eingestaut hatte. Eine Gefahr des Einströmens von Wasser in den Ortskern, wie in den Plänen dargestellt, bestand jedoch nicht, hieß es.
Zweitens ist die Gemeinde der Ansicht, dass das Berechnungsmodell auf fehlerhaften Daten basiert, die nicht die tatsächliche Situation der letzten Ereignisse widerspiegeln. Nach den Angaben waren die Daten bei der Berechnung der Überflutungsflächen bereits mindestens drei Jahre alt. In dieser Zeit wurden im Ortskern mehrere größere Bauprojekte verwirklicht, die eine zusätzliche Beeinflussung des festgesetzten Überschwemmungsgebiets erwarten lassen, wie Biermaier erklärte. Das Bauamt hat zudem Knotenpunkte des 2D-Modells nachgemessen und festgestellt, dass die Höhen des Modells mit den aktuell gemessenen Daten massiv im Dezimeterbereich differieren.
Aus diesen Gründen sieht die Gemeinde das Berechnungsmodell als fehlerhaft an, das demnach nicht die tatsächliche Situation im festgesetzten Überschwemmungsgebiet widerspiegeln könne.
Abschließend weist die Gemeinde in ihren Erwiderungen darauf hin, dass sie für den Schutz ihrer Bürger verantwortlich ist und anhand der festgesetzten Überflutungsflächen Maßnahmenpläne für Einsatzkräfte erstellen muss. Für die kommunale Arbeit sei eine aktuelle Berechnung, die den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht essenziell, um im Ernstfall die richtigen Maßnahmen zur richtigen Zeit an den richtigen Stellen treffen zu können. Der Gemeinderat nahm die vorgetragenen Einwendungen einstimmig zur Kenntnis und fordert, die vorgebrachten Punkte zu überprüfen, eine Validierungsberechnung des Hochwassers von 2002 zu erstellen und Korrekturen der Datengrundlagen bzw. des Überschwemmungsgebietes vorzunehmen.
FK


