Nutzung des neuen Turnraums in der Schule geregelt

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Der neue Turnraum in der Grundschule Schleching darf jetzt auch von Dritten genutzt werden. (Foto: Wunderlich)

Schleching – Die staatliche Stellplatzpflicht der Bayerischen Bauordnung entfällt zum 1. Oktober. Deshalb soll eine gemeindliche Stellplatzsatzung erlassen werden. Die Verwaltung hat den Entwurf der Stellplatzsatzung vom Landratsamt überprüfen lassen, geforderte Punkte eingearbeitet und in der jüngsten Gemeinderatssitzung zur Abstimmung gegeben.


Darin sind festgelegt: für ein Einfamilienhaus zwei Stellplätze, für ein Mehrfamilienhaus 1,5 Plätze bis zu einer Wohnungsgröße von 70 Quadratmeter. Andere Gebäude brauchen zwei Stellplätze je Wohnung. Der Gemeinderat stimmte der Satzung einstimmig zu.

Den neuen Turnraum – auch Raum für Musik, Tanz und Bewegung – in der Grundschule sollen künftig auch Vereine und Ehrenamtliche

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