Im Bebauungsplangebiet »Ortsteil Birnbach« solle unterhalb des Gasthofs Stoaner Alm ein weiteres Baufenster entstehen, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Dafür sei die Änderung des Bebauungsplans notwendig, die im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden soll.
Nach den weiteren Angaben des Bürgermeisters lag ein Entwurf mit einigen Festsetzungen vor. Eine davon bestimmt, dass in dem Gebiet nur Dauerwohnungen zulässig sind, also keine Zweitwohnsitze. Bei einer schalltechnischen Untersuchung war festgestellt worden, dass sich das geplante Anwesen und die sich nördlich davon befindende Stoaner Alm gegenseitig nicht beeinträchtigen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einleitung der ersten Änderung des Bebauungsplans »Ortsteil Birnbach« im beschleunigten Verfahren. Zugleich beauftragte er die Verwaltung, einen Kostenübernahmevertrag mit der Grundstückseigentümerin abzuschließen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Ebenfalls einstimmig beschloss das Gremium eine Änderung des Bebauungsplans »Gewerbegebiet am Bauhof«. Der Anlass hierfür war, dass auf einem Grundstück eine Lagerhalle für Kleinbusse, Baumaschinen und Anbaugeräte eines ortsansässigen Betriebs errichtet werden soll. In diesem Fall war ein Kostenübernahmevertrag mit den Antragstellern bereits abgeschlossen worden.
Auf einem weiteren Grundstück in Birnbach will dessen Besitzer eine Garage errichten, wofür ein Antrag auf isolierte Abweichung vorlag, weil gemäß Planung eine Festsetzung der Baugestaltungssatzung nicht eingehalten werden konnte. Nach deren Bestimmungen wären Dachüberstände von 1,50 Meter giebelseitig und von einem Meter traufseitig anzubringen. Geplant sind jedoch am Giebel ein halber Meter und an der Traufe ein Meter. Die geplanten Dachüberstände seien aus Sicht der Verwaltung aufgrund der Größe der Garage ausreichend, erklärte Bürgermeister Schlechter. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einhellig zu.
Einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilte der Gemeinderat auch einem Bauantrag auf Errichtung einer Freischankfläche beim Alpengasthof Hindenburghütte auf der Unteren Hemmersuppenalm. Es handelte sich um einen vom Landratsamt angeforderten Antrag zum bereits vor Jahren errichteten Gastgarten mit einer Fläche von 336 Quadratmetern. Bürgermeister Schlechter erläuterte, dass von der Unteren Bauaufsichtsbehörde die Untere Naturschutzbehörde am Verfahren beteiligt worden sei. Es sei möglich, dass noch artenschutzrechtliche Gutachten gefordert werden.
Weiter ging es um einen Antrag zur Neugestaltung der Außenfassade eines Wohn- und Geschäftshauses an der Dorfstraße. Geplant ist das Aufhellen der Holzflächen durch Strahltechnik, das Ersetzen des Rauputzes durch Glattputz, eine neue Gestaltung der Straßenfassade durch Holzelemente, die Erneuerung der Werbeanlagen und ein neues Lichtkonzept. Der Gemeinderat begrüßte das Vorhaben und stellte in seinem einstimmigen Beschluss fest, dass es den Zielen und Zwecken der von der Gemeinde erlassenen Satzung des Sanierungsgebiets »Ortskern Reit im Winkl« entspricht und zur Aufwertung des Ortsbilds beiträgt.
Einstimmig abgelehnt wurde ein Bauantrag auf Neubau eines Dreifamilienhauses mit Garage am Rosenweg. Der Grund hierfür war, dass zum Antrag viele Unterlagen und Informationen fehlten. sh