Der Logistikbetrieb beabsichtigt den Parkplatz im Norden des Betriebsgeländes von aktuell 125 Stellplätzen auf 35 zu verkleinern. Als Ersatz sollen 91 neue Parkplätze im Südwesten der neuen Lagerhalle geschaffen werden. Dazu beantragte die Unternehmensleitung, die vorhandene Asphaltfläche für die Lkw-Zufahrt zu erweitern und den angrenzenden Parkplatz für Betriebsangehörige ebenfalls asphaltieren zu dürfen.
Begründet wird dies folgendermaßen: »Die Nutzung der Parkflächen erfordert eine langlebige, belastbare und wartungsarme Oberfläche. Asphalt gewährleistet diese Eigenschaft und trägt insbesondere bei intensiver Nutzung sowie widrigen Wetterbedingungen zur Verkehrssicherheit bei für die Nutzung durch ein Logistik-Unternehmen.« Laut den Festsetzungen im Bebauungsplan sind Park- und Stellplätze aus versickerungsfähigem Material herzustellen. Deshalb zeigten sich die Ratsmitglieder von der Planänderung und Absicht, die schon sehr große Asphaltfläche um weitere 2663 Quadratmeter zu erweitern, nicht gerade erfreut.
Franz Purzeller (Unabhängige Wählergruppe) stellte die Frage, ob es nicht Alternativen zum Asphalt gibt, die wasserdurchlässig sind und keine Versiegelung darstellen. Christian Ehinger (Bürgerliste) hielt eine Gestaltung mit Schotterflächen und Bäumen zwischen den Stellplätzen für gefälliger und durchaus machbar. Einstimmig lehnte das Ratsgremium den Tekturantrag für die Erweiterung der Asphaltfläche ab. Mit der Geschäftsleitung soll aber nochmals über eine Gestaltung gemäß der Vorgaben des Bebauungsplans gesprochen werden. Der Rat genehmigte aber die beiden weiteren Änderungspläne zur Einhausung eines Lüftungsgeräts und zum Einbau zweier zusätzlicher Laderampen.
Vom Gemeinderat einstimmig beschlossen wurde die Aufstellung zur 8. Änderung des Bebauungsplans »Sondermoning Ortsmitte«, der ein Grundstück in der Dorfmitte, südlich der Staatsstraße 2096, betrifft. Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus gebaut werden. Ursprünglich war das Grundstück mit zwei Gebäuden bebaut, die sehr nah nebeneinander standen. Das Gebäude im Nordwesten des Grundstücks wurde vor längerer Zeit abgerissen. Das Grundstück soll nun geteilt und im westlichen Bereich ein Neubau errichtet werden mit mehr Abstand zum bestehenden Haus. Dafür ist eine Verschiebung des Baufensters und damit auch eine Änderung des Bebauungsplans notwendig. Zudem wird eine Fläche für eine geplante Garage oder einen Carport festgelegt.
Wegen der Grundstücksteilung muss die eine Teilfläche mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht belastet werden, um damit die Zufahrt zur anderen Parzelle sicherzustellen. Die maximale Wandhöhe von 6,20 Metern laut Bebauungsplan wird nicht geändert, die Grundfläche für das neue Einfamilienhaus wird von bisher festgesetzten 66 Quadratmetern auf 75 Quadratmeter erhöht. pv