Zum Thema Kindergarten St. Veit hatte Martina Weiser die Meinung, dass dieser nicht sanierungsfähig sei, es müsse zwingend ein Neubau realisiert werden, auch unter dem Aspekt, dass es im Kindergarten modrig rieche und Schimmelbefall vorhanden sei. Der Bürgermeister beruhigte, die Probleme im Keller seien bekannt und würden bei einer Sanierung behoben werden, insbesondere durch eine Lüftungsanlage.
Gleich drei Bürger hatten ein Problem mit den neu gepflasterten Querungshilfen auf der Loitshauser Straße. Sie meinten, dass beim Überfahren unangenehmer Lärm entstehe. Der Rathauschef erklärte dazu, dass der Lärm abhängig ist von der Geschwindigkeit der Fahrzeuge. Geplant war nach der Erneuerung, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken. Die Umsetzung durch eine verkehrsrechtliche Anordnung hatte der Gemeinderat dann jedoch wegen des Beschilderungsaufwands ausgesetzt. Die Mehrheit der Räte wollte zunächst sehen, wie sich die Autofahrer verhalten. Scheck hatte bereits in seinem vorangegangenen Bericht die Meinung vertreten, dass das Funktionieren der Querungshilfen von der Umsetzung des Tempolimits abhänge. Das Thema soll deshalb bald noch einmal in einer Gemeinderatssitzung behandelt werden.
Hannes Troibner, Kommandant der Feuerwehr, sprach sich gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die Loitshauser Straße auf 30 km/h aus, da hierdurch die Gefahr bestünde, dass Feuerwehrdienstleistende aufgrund des Tempolimits die geforderten Ausrückzeiten nicht mehr einhalten können. Sofern dies zutreffen sollte, werde es der Gemeinderat bei seiner Entscheidung berücksichtigen, sagte der Bürgermeister dazu. Allerdings hatte Scheck Zweifel, dass ein Tempolimit auf einem Teilstück der Anfahrt zum Feuerwehrhaus relevante Auswirkungen auf die Gesamtzeit hat.
Birgit Bader merkte zu diesem Thema an, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Loitshauser Straße aus ihrer Sicht angemessen wäre für die Sicherheit der Radfahrer.
Hans Aigner regte an, bei der Schaffung von Retentionsraum am Angerbach auch die Weite des Durchlasses zu vergrößern. Eventuell mit einer Regulierungsmöglichkeit, wie dies beim Schnappengraben in Staudach-Egerndach umgesetzt wurde. Der Bürgermeister informierte, dass dieser Lösungsansatz schon bei der vergangenen Bürgerversammlung behandelt worden war. Eine Realisierung sei allerdings von einem erforderlichen Grunderwerb abhängig, der mangels der Bereitschaft, den Grund an die Gemeinde abzutreten, noch nicht erfolgen konnte.
Veronika Hillebrand erkundigte sich zum Baubeginn für das neue Ortszentrum. Hierzu war die Antwort, dass es zum Baubeginn eine Regelung im Durchführungsvertrag gebe. Demnach müsse spätestens im Herbst 2026 mit der Umsetzung begonnen werden. Zum gleichen Thema erkundigte sich Birgit Bader, ob die Bebauung im Ortszentrum tatsächlich so so massiv werden soll, wie geplant. Die Antwort lautete »Ja«, denn die Bebauung sei in einem jahrelangen Planungsprozesses so entwickelt und im Bebauungsplanverfahren so festgelegt worden, sagte Scheck.
Gertrude Werndle erkundigte sich, ob die Ampel an der Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 305 sowie die Beleuchtung des Achendammwegs jeweils die ganze Nacht leuchten müssten. Scheck erklärte, dass die Ampel im Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Bauamts Traunstein liegt. Nach dessen Aussage muss die Ampel aus Gründen der Verkehrssicherheit eingeschaltet bleiben. Die Beleuchtung am Achendamm wird von 22 bis 5 Uhr auf zehn Prozent der Leistung gedimmt. Auch dort darf aus Sicherheitsgründen das Licht nicht ausgeschaltet werden. wun