Marquartsteiner Bauausschuss soll neue Regeln für Ferienwohnungen erstellen
Marquartstein – Um das Verfahren der Nutzungsänderung zur Ferienwohnung ging es in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Bürgermeister Andreas Scheck (BfM) und Erik Oberhorner aus der Bauverwaltung erläuterten: Mit dem Modernisierungsgesetz zur Bayerischen Bauordnung wurde unter anderem auch die Nutzungsänderung unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei gestellt – ein Gesetz, das offensichtlich Raum für Auslegungen zulässt, was in der folgenden Diskussion auch deutlich wurde.
Oberhorner meinte, dass in Marquartstein im Bebauungsplan geregelt sei, was geht und was nicht. Ausschlaggebend sei die jeweilige Festlegung des Gebietstyps nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO), wie zum Beispiel »WA« Allgemeines Wohngebiet, »MD« Dorfgebiet und »MI« Mischgebiet. Der Ort sei größtenteils allgemeines Wohngebiet. Dort sei die Umnutzung in Ferienwohnungen nur »ausnahmsweise
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