Folgende Vorsorgemaßnahmen müssen beachtet werden:
1. Ab sofort ist das Wasser aus der beanstandeten Anlage vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch mindestens 5 Minuten abzukochen oder bei empfehlenswerter Verwendung von Wasserkochern: Einmal sprudelnd Aufkochen lassen (circa 100 °C) mit einzuhaltender nachfolgender Abkühlzeit von circa 10 Minuten.
Dies betrifft insbesondere folgende Zwecke, damit die Gefahr einer Schädigung der Gesundheit durch Krankheitserreger soweit wie möglich ausgeschlossen wird:
- Trinken
- Nahrungszubereitung (vor allem für Säuglinge und Kranke)
- Waschen von Obst, Gemüse, Salat
- Zubereitung von Eiswürfeln
- Mundpflege
- Zubereitung/Einnahme von Medikamenten
2. Familienangehörige, sonstige Hausbewohner und Hausgäste, sowie etwaige andere Wasserabnehmer sind unverzüglich von der Notwendigkeit, das Wasser abzukochen, zu unterrichten. Es ist dafür zu sorgen, dass Kinder unbeaufsichtigt kein Wasser entnehmen können.
3. Es sind unverzüglich an allen Wasserentnahme- und Zapfstellen dauerhaft und gut sichtbar Hinweise (Schilder oder Zettel) mit folgender Aufschrift anzubringen: "Dieses Wasser ist vor der Verwendung für den menschlichen Genuss und Gebrauch abzukochen."
Es werden unverzüglich vom Betreiber der Wasserversorgungsanlage entsprechende Untersuchungen zur Aufklärung der Ursache und Abhilfemaßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserqualität durchgeführt. Bis zum Widerruf dieser Anordnung ist das Wasser abzukochen.
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