Zur Durchführung werden noch Anbieter und Helfer gesucht, zum Beispiel als Begleitperson. Einige Anbieter haben bereits die Absage erhalten. Der Verein hofft, dass sie dennoch dabei sind, und freut sich auch noch über neue Angebote. Wer sich beteiligen oder helfen möchte oder auch nur Fragen hat, kann sich unter der E-Mail ferienprogramm@heimat-bergen.de beim Heimatverein melden.
Für die ebenso wichtige und genauso gefährdete Veranstaltung – der »Kleine Markt« – werden noch Vereine und Organisationen gesucht. Auch hier soll eine Absage verhindert werden.
Zum Thema Villa Rustica (Römerbad Holzhausen) gab Sepp Gehmacher einen aktuellen Sachstand. Der Zuschussantrag wurde bewilligt und nach Ende der Vegetationsperiode wird ein kleiner Trupp die Restaurierung vornehmen. Spannende Einblicke gab Ortsheimatpfleger Dr. Kristian Krammer. Dazu zitierte er aus dem Liquidationsprotokoll der Bergener Almen von 1829.
Dieses handschriftliche Buch mit über 500 Seiten dokumentiert genauestens über die Verhandlungen mit den Bauern über ihre Rechte und Pflichten bezüglich der Alm- und Waldweidewirtschaft in Bergen. Neben der genauen Einstufung der Almen hinsichtlich ihrer rechtlichen Bedeutung, der Zugehörigkeit und den Abgaben an den Grundbesitzer, dem damaligen Landesherrn, vertreten durch das Königliche Salinenforstamt Marquartstein, sind auch die alten Belege in Abschriften aufgeführt, die als anerkannte Rechtstitel dienten und aus den alten Schriften oder aus alten Gerichtsprotokollen abgeschrieben wurden.
Die Liquidation ist eine direkte Folge der im Jahre 1808 von König Max I. gegründeten Bayerischen Steuervermessungskommission (später Landesvermessungsamt), welche die systematische und exakte Vermessung sämtlicher Grundstücke in Bayern als Aufgabe hatte. Dies ermöglichte in den Folgejahren eine einheitliche und gerechte Besteuerung des Grundbesitzes. Die zeichnerischen Ergebnisse dieser ersten Vermessung zwischen 1808 und 1864 wurden auf bayerischen Flurkarten (Katasterkarten) zusammengefasst. Heute bezeichnet man die Kartendokumente der Erstvermessung auch als Uraufnahmeblätter.
Von der Liquidierung der Alpen und Weiderechte im Königlichen Salinen Forstamt Marquartstein waren damals fast alle Höfe und Güter in Bergen und in den angrenzenden Weilern und Einöden betroffen, da nicht nur die uralt angestammten Rechte auf den Urbars- und Maisalmen dokumentiert wurden, sondern auch die Waldweiderechte bzw. Heimweiderechte, wie zum Beispiel am Für-, Scheichen- und Hammerberg, in die allein 73 Bauern eintriebsberechtigt waren.
Alteingebürgerte Bergener konnten an diesem Abend etwas über ihre Vorfahren und die zur damaligen Zeit jeweiligen Hof- und Almbesitzer erfahren. Aber auch die kleinen Streitereien zwischen den Weideberechtigten wurden geschildert, wenn zum Beispiel das Weidevieh in der angrenzenden Weidefläche des Nachbarn sein Futter suchte. fb