Ortsumfahrung erneut vorm Verwaltungsgerichtshof

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Auch das Pferdegestüt Gut Biburg wäre von einer über weite Strecken dreispurigen Ortsumfahrung betroffen. (Foto: Hannes Höfer)

Laufen – Die Lage ist kompliziert. Warum jetzt wieder am Verwaltungsgerichtshof (VGH)? Wollte man nach drei Verhandlungstagen und dem Urteil aus München nicht ans Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig ziehen? Der »Berchtesgadener Anzeiger« hat bei Klägeranwalt Dr. Wolfgang Patzelt und beim »Macher« im Verein »Pro Naturland«, Manfred Meuer, nachgefragt.


Zwei Verhandlungstage hat der VGH vorgesehen: Montag, 17. und Dienstag, 18. Juni. Klägerin ist diesmal allein die Gut Biburg GmbH, denn deren Klage war beim ersten Termin am 21. April 2023 schon nach wenigen Minuten abgewiesen worden. Der Hintergrund: Grundeigentümer Dr. Erhard Ferstl hat das Pferdegestüt an die GmbH seiner Frau und Tochter verpachtet. Weil die Geschäftsführerin vorübergehend

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