Eine Frau joggt und stellt fest, dass ein fremder Mann sie dabei heimlich von hinten filmt. Das ist Yanni Gentsch Anfang des Jahres passiert. Jetzt gibt es deswegen vielleicht bald ein neues Gesetz.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagt: Es gebe mehr Fälle von sexueller Belästigung in der Öffentlichkeit. Mit Belästigung ist ein Verhalten gemeint, bei dem eine Person nicht zugestimmt hat. Sexuell ist es im Fall von Yanni Gentsch, weil sie vermutet, dass der Mann gezielt ihren Po gefilmt hat.
Verhalten noch nicht strafbar
Sie stellt den Mann zur Rede und filmt auch alles mit dem Handy mit. Später versucht sie, ihn bei der Polizei anzuzeigen. Sie erfährt jedoch: Das Verhalten des Mannes ist nicht strafbar.
Yanni Gentsch stellt das Video ins Internet, ohne dass der Mann darin zu erkennen ist. Außerdem sammelt sie Unterschriften. Ihr Ziel: Solche Aufnahmen strafbar machen. Die Ministerin will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein neues Gesetz vorlegen. »Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar«, sagt sie.
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