Landtag erörtert Maßnahmen gegen digitalen Voyeurismus
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Yanni Gentsch hat Unterschriften dafür gesammelt, dass es ein neues Gesetz gibt. Foto: Federico Gambarini/DPA
Nach heimlichem Po-Video: NRW will Strafen für Voyeur-Bilder
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Yanni Gentsch stellte einen fremden Mann zur Rede, der sie heimlich beim Joggen gefilmt hatte. Foto: Federico Gambarini/DPA
Stefanie Hubig
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Stefanie Hubig ist die Bundesjustizministerin und möchte ein neues Gesetz vorschlagen. Foto: Michael Kappeler/DPA

Nicht einfach doof, sondern strafbar

Berlin (dpa) - Yanni Gentsch wird von einem fremden Mann gegen ihren Willen beim Joggen gefilmt. Seitdem setzt sie sich für ein neues Gesetz ein. Auch eine Ministerin ist dafür.


Eine Frau joggt und stellt fest, dass ein fremder Mann sie dabei heimlich von hinten filmt. Das ist Yanni Gentsch Anfang des Jahres passiert. Jetzt gibt es deswegen vielleicht bald ein neues Gesetz. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig sagt: Es gebe mehr Fälle von sexueller Belästigung in der Öffentlichkeit. Mit Belästigung ist ein Verhalten gemeint, bei dem eine Person nicht zugestimmt hat. Sexuell ist es im Fall von Yanni Gentsch, weil sie vermutet, dass der Mann gezielt ihren Po gefilmt hat.

Verhalten noch nicht strafbar

Sie stellt den Mann zur Rede und filmt auch alles mit dem Handy mit. Später versucht sie, ihn bei der Polizei anzuzeigen. Sie erfährt jedoch: Das Verhalten des Mannes ist nicht strafbar.

Yanni Gentsch stellt das Video ins Internet, ohne dass der Mann darin zu erkennen ist. Außerdem sammelt sie Unterschriften. Ihr Ziel: Solche Aufnahmen strafbar machen. Die Ministerin will bis Anfang 2026 einen Vorschlag für ein neues Gesetz vorlegen. »Bestimmte Dinge sind nicht einfach doof, sondern sie sind strafbar«, sagt sie.

© dpa-infocom, dpa:251107-930-264036/1