Prozess gegen Lehrerin in Traunstein: Schülerin am Pullikragen gepackt – Wie Schulamt und Lehrerverband mit Vorwürfen umgehen
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Foto: Symbolbild (dpa)

Landgericht Traunstein verurteilte 40-Jährigen – »Blitzeinbruch« bei Juwelier in Mühldorf

Ein sogenannter Blitzeinbruch bei einem Juwelier in Mühldorf vor acht Jahren fand mit einem dritten Prozess vor dem Landgericht Traunstein und einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren gegen einen dritten Räuber juristisch ein Ende. Das Urteil der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler wurde mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft rechtskräftig. Damit sind alle direkt Beteiligten wie auch zwei Hinterleute der litauischen Bande ihren Strafen zugeführt. Sämtliche Täter erhielten hohe Freiheitsstrafen.


Bei dem Überfall am 5. März 2015 hatten drei vermummte Männer, bewaffnet mit Spaltäxten, Schreckschusspistolen und Reizgas, das Juweliergeschäft gestürmt. In kürzester Zeit warfen sie 69 Uhren von Marken wie Rolex, Breitling und Glashütte im Wert von fast 340.000 Euro in mitgebrachte Taschen. Die Täter hinterließen zudem einen Sachschaden in Höhe von rund 180.000 Euro. Viel schlimmer waren die Folgen für zwei Personen – eine 66-jährige Verkäuferin, die damals im Laden mit dem Rücken zur Türe stand. Sie wurde von dem Geschehen völlig überrascht, musste dann aus eineinhalb Meter Entfernung in die Mündung einer Pistole blicken. Bis heute hat sie die Geräusche der zerberstenden Vitrinen im Hinterkopf, erschrickt zum Beispiel immer, wenn auch nur ein Topfdeckel zu Boden fällt. Damals nach dem Überfall war sie regelrecht zusammengebrochen, hat sich jedoch wieder weitgehend erholt. Geblieben aber ist »einfach ein Gefühl der Angst«, wie sie schilderte.

Zweiter Geschädigter war ein 58-Jähriger, der zufällig in der Nähe des Tatorts war. Er diskutierte gerade mit seiner Frau wegen des Einkaufs in einem Blumenladen, als er am Juweliergeschäft Krach hörte. Der Passant forderte den Schmiere stehenden, jetzigen Angeklagten auf zu verschwinden. Die anderen zwei Täter kamen in dem Moment aus dem Laden. Der 40-Jährige lief ihnen hinterher und verpasste dem 58-Jährigen eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht.

Der Zeuge verfolgte das Trio dennoch. Als er um eine Hausecke bog, schossen die Täter zweimal auf ihn mit einer Schreckschusspistole. Dass es sich nicht um eine scharfe Waffe handelte – das wusste er damals nicht. »Ich hatte große Angst«, erinnerte sich der Zeuge, mit Tränen kämpfend, in der Verhandlung. Bis heute sei er belastet durch das Erlebte, kann beispielsweise keine Actionfilme, in denen Schüsse fallen, anschauen.

Bei beiden, im Großen Schwurgerichtssaal persönlich anwesenden Nebenklägern entschuldigte sich der geständige 40-Jährige. Er erklärte sich per Vergleich bereit, ihnen jeweils 3000 Euro Schmerzensgeld zu leisten. Die Geschädigten nahmen das zur Kenntnis, äußerten sich aber nicht dazu. Konkrete Zahlungen bot der Angeklagte nicht an.

Staatsanwalt Chris-Dominik Kempel plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren sowie einen gesamtschuldnerischen Wertersatz von knapp 190.000 Euro für den Einkaufspreis der verschwundenen Uhren und von 2000 Euro als Beute des 40-Jährigen. Nebenklagevertreter Jörg Zürner aus Mühldorf schloss sich namens beider Opfer an. Verteidiger Thomas Schales aus München führte aus, sein Mandant sei zwar informiert, aber eher Mitläufer gewesen. Eine Haftstrafe »mit einer Fünf davor«, die er in das Ermessen des Gerichts stelle, sei ausreichend. Im Urteil hob Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler heraus, es gebe ein bandenmäßiges Vorgehen im Hintergrund. Diese Gruppierung in Litauen habe Geschädigte bewusst in ihre Pläne eingebunden – um mit Waffen und Pfefferspray einen Schock zu erzielen, der die Herausgabe der Beute erleichtern sollte. Das Leben von zwei Menschen sei stark beeinträchtigt worden. »Das war eine niederträchtige Sache. Aus Geldgier sind extreme Folgen entstanden.« Der 40-Jährige sei Mittäter, nicht nur Mitläufer gewesen.

kd