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Katze in Bernau mit Luftgewehr angeschossen – Polizei sucht Zeugen

Ein bislang unbekannter Schütze hat in Bernau mit einem Luftgewehr auf eine Katze geschossen. Das Projektil drang in das rechte Ohr des Tiers ein und blieb dort stecken. Der Vorfall passierte bereits Ende September, wie die Polizei nun mitteilt.


Die Besitzerin bemerkte die Verletzung erst Wochen später, nachdem die blutende Kopfverletzung abgeschwollen war. Ein Tierarzt entfernte die Kugel operativ und stellte sie der Polizei zur Verfügung.

Der verletzten Katze geht es den Umständen entsprechend gut, wie die Polizei Prien mitteilt.

Die Polizei Prien hat Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz aufgenommen. Zeugen werden gebeten, sich bei der Polizei Prien oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Die Wasserschutzpolizei Prien erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass Tiere bereits seit 1990 rechtlich nicht mehr als Sachen einzustufen sind und dem Schutz des deutschen Tierschutzgesetzes unterliegen. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§1 TierSchG)“, so die Behörde. Derartige Tiermisshandlungen werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bestraft.

Zudem weist die Polizei darauf hin, dass selbst mit einem waffenscheinfreien Luftgewehr ohne vorliegende Erlaubnis niemals außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums geschossen werden darf. Es müsse sichergestellt werden, dass das Projektil das Grundstück nicht verlässt. fb