Schild mit der Aufschrift "Betriebsrat"
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Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer. Foto: Nico Tapia/DPA
Johannes Schipp
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Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gütersloh. Foto: Dieckmann-Fotodesign/DPA

Kann der Chef ein Gespräch mit dem Betriebsrat verbieten?

Gütersloh (dpa/tmn) - Gibt es Probleme am Arbeitsplatz, ist der Betriebsrat häufig Anlaufstelle Nummer eins. Er vertritt die Interessen der Beschäftigten. Aber darf die Führungskraft die Kommunikation verhindern?


Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, setzt sich dieses Gremium für die Interessen der Beschäftigten ein. Wer ein Problem auf der Arbeit hat, findet hier einen passenden Ansprechpartner. Doch kann der Arbeitgeber ein Gespräch mit der Arbeitnehmervertretung unterbinden?

Klare Antwort: Nein. »Wenn ein Arbeitnehmer mit dem gewählten Betriebsratsmitglied reden will, dann darf er das auch«, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Führungskraft oder das Management kann also nicht einfach sagen, dass man nicht zum Betriebsrat gehen darf, wenn man ein Anliegen hat.

Wann der Betriebsrat ins Spiel kommt

Themen, mit denen sich Beschäftigte an den Betriebsrat wenden können, sind etwa:

  • die Einhaltung von Gesetzen, Vereinbarungen oder Verträgen
  • Gleichstellung und Gleichbehandlung
  • Arbeitsschutz-Maßnahmen
  • Umweltschutz
  • generelle Wünsche an den Arbeitgeber

Der Betriebsrat kümmert sich dann darum, dass die Anliegen auch tatsächlich Gehör in der Chefetage finden und eine faire Atmosphäre geschaffen wird.

Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.

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