Vor 6 Uhr darf in der Milchniederlage keine Milch verabreicht werden; dieselbe am Vorabend zu holen, geht an den warmen Tagen nicht an, da nicht jedermann im glücklichen Besitze eines Kellers ist und sie daher sauer wird.
Mit Vernunftgründen ist dem kleinen Schreihals nicht beizukommen und so gibt es denn für die Familie, die Nachbarn nicht ausgeschlossen, ein sehr frühzeitiges, unsäglich monotones Sonntagsmorgen-Konzert, das nicht eher endet, bis die treubesorgte Mutter, mit der nach dem Glockenschlage im Gedränge glücklich eroberten Milch vor ihrem aufgeregten, mit Händen und Füßen strampelnden Liebling erscheint und dem nun im Wonnegenusse Schwelgenden sein Lieblingsgeträngt zu Gemüte führt.
O, ihr unglücklichen Geschöpfe, die ihr schon alsbald nach dem Eintritt in die Welt unbewußt die Existenz eines Gesetzes über die Sonntagsruhe so bitter fühlen müßt!