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Das war am 4. September 1906 zu lesen

Wichtig für Gastwirte. Wie viele Zigarren darf der Wirt nach Ladenschluß verkaufen? Diese weite Kreise interessierende Frage beschäftigte letzthin das Schöffengericht (...)

Der Inhaber eines Cafes war angezeigt worden, weil er einem Gast fünf Zigarren verkauft hatte. Nach Erhaltung eines Strafmandates beantragte er richterliche Entscheidung. Der Vertreter der Anklage erachtete ein Vergehen gegen die Gewerbeordnung als vorliegend und beantragte eine Geldstrafe von 3 Mk.

Der Gerichtshof schloß sich dem Antrage an, indem er in der Begründung des Urteils ausführte, der Wirt sei nicht berechtigt, mehr als eine Zigarre zum Genusse auf der Stelle zu verabreichen.