Das ist laut den Beamten passiert: In den Abendstunden fiel einer Streifenbesatzung im Stadtgebiet Bad Reichenhall ein 15-jähriger Jugendlicher zusammen mit einem deutlich älteren Begleiter auf. Die beiden verhielten sich auffällig, was die Beamten zu einer Kontrolle veranlasste. Auf die Frage nach verbotenen Gegenständen reagierte der Jugendliche ohne Zögern und übergab den Polizisten einen Joint.
Auf Nachfrage gab der 15-Jährige auch sofort an, das Rauschmittel von seinem 26-jährigen Begleiter erhalten zu haben. Für den jungen Erwachsenen hat diese vermeintliche Gefälligkeit nun ernste Folgen: Trotz der Legalisierung von Cannabis erwartet ihn eine Anzeige wegen eines besonders schweren Falles der Abgabe von Cannabis an Minderjährige.
Denn das Cannabisgesetz erlaubt den Besitz und Konsum für Erwachsene nur unter strengen Bedingungen. Besonders der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht im Vordergrund. Wer als Volljähriger Cannabis an Minderjährige weitergibt, begeht nach dem Gesetz ein schweres Vergehen – und muss mit empfindlichen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. fb


