Bischofswieser Gemeinderat: Kein Wohnvorhaben in exklusiver Lage am Rauhensteinweg
Bischofswiesen – Eine klare Absage erteilte der Gemeinderat Bischofswiesen in seiner Sitzung einem Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung. Durch den Antrag sollten Teile mehrerer Grundstücke oberhalb des Rauhensteinweges in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung »Baderlehenkopf–Baderlehenweg–Rauhensteinweg« aufgenommen werden. Hintergrund ist, dass die Eigentümer dort Wohnraum für Einheimische schaffen möchten.
Geschäftsleiter Rupert Walch erläuterte zunächst die Lage der Grundstücke. Für ein Innenbereichsgrundstück spricht, dass die betroffenen Grundstücke in den festgelegten Innenbereich hineinragen. Dagegen spricht die Topografie des Geländes, da zwischen den bestehenden Bebauungen und den Grundstücken, ein erheblicher Höhensprung vorliegt. Aus diesem Grund schätzen sowohl Daniela Kronawitter,
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