Bischofswieser Gemeinderat: Kein Wohnvorhaben in  exklusiver Lage am Rauhensteinweg

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Diese Grundstücke an exponierter Stelle sollen in den Innenbereich aufgenommen werden. Doch das Vorhaben fand nicht das gemeindliche Einvernehmen. Die Aufnahme entstand auf dem Rauhensteinweg. (Foto: C. Rosenberg)
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Der Lageplan täuscht über die wahre topografische Lage, hieß es mehrfach vonseiten der Gemeinderäte während der Diskussion. (Grafik: Gemeinde Bischofswiesen)

Bischofswiesen – Eine klare Absage erteilte der Gemeinderat Bischofswiesen in seiner Sitzung einem Antrag auf Änderung der Innenbereichssatzung. Durch den Antrag sollten Teile mehrerer Grundstücke oberhalb des Rauhensteinweges in den Geltungsbereich der Innenbereichssatzung »Baderlehenkopf–Baderlehenweg–Rauhensteinweg« aufgenommen werden. Hintergrund ist, dass die Eigentümer dort Wohnraum für Einheimische schaffen möchten.


Geschäftsleiter Rupert Walch erläuterte zunächst die Lage der Grundstücke. Für ein Innenbereichsgrundstück spricht, dass die betroffenen Grundstücke in den festgelegten Innenbereich hineinragen. Dagegen spricht die Topografie des Geländes, da zwischen den bestehenden Bebauungen und den Grundstücken, ein erheblicher Höhensprung vorliegt. Aus diesem Grund schätzen sowohl Daniela Kronawitter,

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