Rundfunkbeitrag
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Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über eine Klage gegen den Rundfunkbeitrag. (Symbolbild) Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/DPA
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
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Das Gericht in Leipzig will im Oktober entscheiden. (Archivbild) Foto: Jan Woitas/DPA
Klage gegen den Rundfunkbeitrag
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Draußen gab es eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag. Foto: Hendrik Schmidt/DPA

Klage gegen Rundfunkbeitrag: Bundesgericht nimmt sich Zeit

Leipzig (dpa) - Wie vielfältig und ausgewogen muss öffentlich-rechtlicher Rundfunk sein? Das Bundesverwaltungsgericht will im Oktober über einen Streit um den Rundfunkbeitrag entscheiden.


Mit dem Programmauftrag sowie der Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat sich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt. Eine Klägerin aus Bayern wehrt sich in dem Revisionsverfahren gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags, weil das Programm aus ihrer Sicht weder vielfältig noch ausgewogen sei (Az.: BVerwG 6 C 5.24). Nach gut zweistündiger Verhandlung vertagte sich der 6. Senat. Er will am 15. Oktober (14.00 Uhr) eine Entscheidung verkünden.

Großes Interesse an Verhandlung

Die Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zudem »strukturelles Versagen« sowie mangelnde Staatsferne vor. In den beiden Vorinstanzen hatten die Gerichte die Klage jeweils zurückgewiesen. Die Verhandlung war in Leipzig auf großes Interesse gestoßen: Der große Sitzungssaal war mit rund 250 Zuschauern restlos gefüllt, viele Interessierte mussten draußen bleiben. Vor der Verhandlung hatte es am Rande des Bundesverwaltungsgerichts eine Kundgebung gegen den Rundfunkbeitrag gegeben.

Senat: Maßstab für Verletzung des Auftrags sehr hoch

Inhaltlich ging es vor den höchsten deutschen Verwaltungsrichtern aber in erster Linie um eine mögliche Verletzung des Funktionsauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um dessen Kontrolle. Die Maßstäbe für eine mögliche Verletzung müssten sehr hoch sein und die Beweislast liege bei der Klägerin, betonte der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft. Es reiche nicht, einzelne Beiträge oder Sendungen zu benennen, sondern die Verletzungen müssten auf das Gesamtprogramm abzielen.

Streitpunkt Programmbeschwerden 

Die Klägerin kritisierte zudem den Umgang mit Programmbeschwerden, ihrer Ansicht nach die einzige Möglichkeit zur Kritik der Nutzer. Diese seien nicht das richtige Instrument und würden in der überwiegenden Mehrheit ohnehin von den Kontrollgremien zurückgewiesen, behauptete der Prozessbevollmächtigte der Klägerin.

Dem widersprach die Seite des beklagten Bayerischen Rundfunks (BR) vehement: Diese Beschwerden würden sehr ernst genommen, als Kritik wahrgenommen und aufgearbeitet, hieß es. Niemand wolle jemanden indoktrinieren, betonte die Prozessbevollmächtigte. Es finde ein regelmäßiger Kritikprozess statt, um sicherzustellen, dass die Rundfunkanstalten ihren Auftrag erfüllten.

Terminankündigung des Gerichts

© dpa-infocom, dpa:251001-930-110332/1

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