Entwaldungsverordnung
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Manche würden die EU-Entwaldungsverordnung gerne zum Fallen bringen. (Symbolbild) Foto: Philipp Schulze/DPA

Bayern kritisiert Pläne für abgeschwächtes Waldschutzgesetz

München (dpa/lby) - Die EU-Kommission möchte die sogenannte Entwaldungsverordnung abschwächen und erneut verschieben. Dabei hätte sie schon lange angewendet werden sollen. Aus Bayern kommt deutliche Kritik.


Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) sieht den Vorschlag der EU-Kommission für eine abgeschwächte Version der sogenannten Entwaldungsverordnung kritisch. »Das ist Augenwischerei und lediglich eine Scheinlösung. Das reicht bei weitem nicht«, sagte sie angesichts der Pläne. »Wir brauchen kein Stückwerk oder ein bisschen Kosmetik, sondern pragmatische Lösungen – wie die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie. Wo es kein Entwaldungsrisiko gibt, braucht es überhaupt keine Meldepflichten.«

Ziel: Entwaldung verhindern

Die EU-Entwaldungsverordnung soll ab Jahresende in Kraft treten. Ihr Ziel ist es, die Entwaldung innerhalb der EU und auch darüber hinaus wirksam zu bekämpfen. Dies soll durch entwaldungsfreie Lieferketten sichergestellt werden. Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl dürfen dann laut der Verordnung nur noch in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. 

Dem Vorschlag zufolge sollen Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette künftig keine digitalen Sorgfaltserklärungen mehr einreichen. Nur der Erste, der ein Produkt in der EU in Verkehr bringt, wäre dazu verpflichtet.

Kritik aus Deutschland

Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) und Kaniber fordern seit längerem eine Einstufung Deutschlands als »Null-Risiko-Variante« - ohne Verpflichtung für Produkte aus heimischer Herstellung. 

Die Verordnung sollte ursprünglich Ende 2024 greifen und zunächst große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte nachzuweisen. Die Umsetzung wurde jedoch bereits einmal verschoben.

Erneute Verschiebung vorgesehen

Nun plant die Kommission, die Fristen erneut zu verlängern: Für große und mittlere Unternehmen um sechs Monate, für Kleinst- und Kleinunternehmen um zwölf Monate.

Zudem sollen die Berichtspflichten vereinfacht werden. Kleine Betriebe aus Ländern mit geringem Risiko müssten dann nur noch eine einmalige, einfache Erklärung abgeben. Wenn die entsprechenden Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar sind, müssen die Betreiber sie nicht noch mal einreichen.

Große Kritik aus der Wirtschaft

Die Forstwirtschaft kritisiert die Verordnung wegen hoher bürokratischer Auflagen. Umweltverbände hingegen warnen vor einer Aufweichung des Vorhabens und sehen darin Risiken für Ökosysteme.

Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun über die Vorschläge beraten. Damit Änderungen rechtzeitig greifen, ist eine Einigung bis Jahresende erforderlich.

© dpa-infocom, dpa:251022-930-191373/1

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