Schon seit einigen Jahren wird der Gasthof zur Post nicht mehr als Restaurant und Hotel genutzt. Auch die zwischenzeitliche Nutzung als Unterkunft für Asylsuchende gab das Landratsamt aus verschiedenen Gründen auf.
Bereits im November 2014 war der Gasthof bei einer Nachschau des Landratsamts aufgefallen. Genehmigte Gebäudeteile waren damals nicht oder nur planabweichend ausgeführt worden. Zudem stellten erhebliche Brandschutzmängel den Bestandsschutz in Frage.
Nach dem Besitzerwechsel im April 2017 und geäußerten neuen Nutzungsabsichten, vereinbarte der Bauherr mit der Gemeinde im November 2017 ein Gesamtkonzept. Dieses sollte dann mit allen Beteiligten abgestimmt werden und zeitnah in eine Bebauungsplanänderung münden.
»Doch seither ist planerisch nichts passiert«, bedauerte Bürgermeister Ludwig Entfellner. Zwischenzeitlich hatte das Bauamt die Antragstellung eines Bebauungsplans angemahnt und vor einem Fortgang der nicht legitimierten Baumaß-nahmen sowie vor einer möglichen Baueinstellung gewarnt.
Planer Christoph Rickert stellte in der Sitzung klar, dass es für die Gemeinde hauptsächlich um mögliche Wohneinheiten und die Anzahl von Ferienwohnungen sowie um die Darstellung der Außenanlagen geht. »Allerdings kann die Gemeinde dem Bauwerber nicht sagen, was er bauen soll.«
Gegen die Stimme von Markus Entfellner (FDP), der erst einmal wissen wollte, wer hinter dem Bauwerber Alpines GmbH steckt, fasste das Gremium dann folgenden Beschluss: »Der Gemeinderat kann sich eine Aufteilung in Wohnungen vorstellen, wenn diese ausschließlich einer Hauptwohnsitznutzung oder Ferienwohnungen dienen. Zudem sind Gewerbeflächen im Erdgeschoß vorstellbar.« bvd