Einzelfallentscheidung bei Ferienwohnungen: Gemeinderat Unterwössen stimmte gegen pauschale Regelung bei Nutzungsänderungen

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Unterwössen hat 2300 Wohnungen. Jährlich werden zwei bis vier davon in Ferienwohnungen umgewandelt. (Foto: Flug)

Unterwössen – Der Unterwössner Gemeinderat positionierte sich in seiner vergangenen Sitzung klar: Er lehnt es vorerst ab, Anträge auf Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen pauschal zu regeln. Nach intensiver Debatte stimmte das Gremium einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zu, weiterhin jeden dieser Anträge auf Nutzungsänderung einzeln zu prüfen. Zentrale Argumente waren rechtliche Unsicherheiten, die Fremdenverkehrssatzung und die wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus.


Verwaltungsleiter Thomas Müllinger erläuterte zunächst die neue Rechtslage: In Dorf- und Mischgebieten sind Ferienwohnungen allgemein, in allgemeinen und reinen Wohngebieten nur noch ausnahmsweise zulässig. Die Zulassung sei eine Ermessensentscheidung von Gemeinderat und Verwaltung. Der Antragsteller besitzt keinen durchsetzbaren Anspruch, den er rechtlich einklagen kann.

Müllinger

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