Die neue Regelung tritt mit der Änderung der Zuständigkeitsverordnung zum 1. April in Kraft, informierte Bürgermeisterin Stefanie Lang.
Elektrobetriebene Fahrzeuge mit einer entsprechenden Kennzeichnung sind in den ersten drei Stunden von den Parkgebühren befreit. Auch elektrobetriebene Zweiräder dürfen die ersten drei Stunden kostenlos geparkt werden. Für reguläre Zweiräder werden 30 Cent pro Stunde verlangt.
Die Parkautomaten müssen für diesen Zweck aber nicht neu angeschafft werden. Es reiche in jedem Fall aus, eine Parkscheibe auszulegen, so die Bürgermeisterin. Durch entsprechende Schilder an den Parkautomaten soll aber deutlich auf die Parkbefreiung hingewiesen werden, sagte sie. pp