Ferienwohnung im Einfamilienhaus künftig verboten – Gemeinderat entscheidet

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In Eigentumsanlagen mit mehr als zwei Wohneinheiten, wie hier am Sparzer Weg hinter dem Kreisverkehr, der von den Siegsdorfer Bäuerinnen österlich geschmückt wurde, kann künftig nur noch eine Wohnung zu einer Ferienwohnung umgenutzt werden. Und das auch nur, wenn der Eigentümer der Wohnung ebenfalls im Gebäude mit Erstwohnsitz gemeldet ist und die anderen Eigentümer zustimmen. (Foto: Krammer)

Siegsdorf – Mit einem Grundsatzbeschluss regelte der Siegsdorfer Gemeinderat die künftige Vorgehensweise bei der Umnutzung von Wohnungen in Ferienwohnungen (FW). Das Thema lag den Fraktionen bereits seit Herbst vor und die Vorschläge der Verwaltung waren vom Bauausschuss vorberaten und für gut befunden worden.


Wie dazu Bürgermeister Kamm vorab erklärte, ist baurechtlich eine Umnutzung in reinen Wohngebieten (WR) nicht zulässig, in Mischgebieten (MI) hingegen erlaubt und in »Allgemeinen Wohngebieten (WA) grundsätzlich genehmigungsfähig. Nachdem auch in Siegsdorf großer Bedarf an Wohnraum besteht und die Gemeinde selbst in den Wohnungsbau investiert hat, würden die Bemühungen zur Schaffung von

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