Nutzungsbereich für Katastrophenschutz-Zentrum festgelegt

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Der südliche Teil des Geltungsbereichs ist als »Sondergebiet Katastrophenschutz« festgelegt. Damit ist dort auch nur eine Nutzung für den Katastrophenschutz möglich. Im nördlichen Bereich dagegen ist eine Doppelnutzung, sowohl für den Kreisbauhof als auch für den Bevölkerungsschutz erlaubt. (Repro: Volk)

Nußdorf – Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die zweite Änderung des Bebauungsplans »Sondergebiet Bauhof des Landkreises Traunstein« nordöstlich des Weilers Hartmann. Dabei entzündete sich unter den Ratsmitgliedern eine Diskussion zu den Festsetzungen der Bauleitplanung, insbesondere zur Benennung des Geltungsbereichs und der damit genehmigten Nutzung.


Der Änderung des Bebauungsplans stimmten letztlich elf Räte zu, dagegen waren Gerhard Lackner, Gerhard Mittermaier und Thomas Ober (alle WZG).

Zur Vorgeschichte: Im November 2022 trat die erste Änderung des Bebauungsplans »Sondergebiet Bauhof« in Kraft. Besonders die damit verbundene Ausweitung des Geltungsbereichs schuf die Grundlagen dafür, dass der Landkreis Traunstein ein

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