Erhebliche Mängel in der Buchführung – Gemeinderat Nußdorf verweigert Entlastung
Nußdorf – Der Gemeinderat befasste sich in seiner vergangenen Sitzung mit den Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 und dem Bericht der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband für die Jahre 2017 bis 2022. Aufgrund der in den Prüfungsberichten aufgezeigten, erheblichen Mängel im Bereich des Haushalts- und Kassenwesens folgten die Ratsmitglieder der Empfehlung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses und verweigerten die Entlastung des ehemaligen Bürgermeisters Hans Gnadl für das Jahr 2018.
Die überörtliche Rechnungsprüfung hatte festgestellt, dass die gemeindliche Buchführung im Haushaltsjahr 2018 nicht mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger kommunaler Buchführung vereinbar ist. Der damalige Kämmerer der Gemeinde, der im Mai 2017 eingestellt wurde, sei allem Anschein nach mit seinen Aufgaben überfordert gewesen. Er hatte die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
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