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Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem Areal Gewerbepark mit insgesamt 56 000 Quadratmetern Fläche. Das Haus rechts ist im Eigentum der Gemeinde und soll vorerst stehenbleiben. Für den weiteren Bereich ist die Entwicklung noch ungewiss. (Foto: Eder)

Planungen für den Gewerbepark Reit schreiten voran

Grassau – Das Areal um den Grassauer Gewerbepark und den ehemaligen Körting-Produktionsstätten mit einer Gesamtfläche von 57 000 Quadratmetern wird seit Jahren neu geplant. Ein Ortsentwicklungsplan wurde hierfür bereits aufgestellt. Nun geht es mit den Vorentwürfen zum Bebauungsplan in die nächste Stufe. Den Vorentwurf nahm der Marktgemeinderat einstimmig an. Vor einer öffentlichen Auslegung müssen jedoch noch einige Anregungen ergänzt werden. Als Expertin stand Architektin Susanne Dorner von Plankreis München Rede und Antwort.


Seit 2016 beschäftige man sich nun wiederholt mit diesem großen und wichtigen Areal und es sei der Wunsch des Marktgemeinderat, hier moderne Gewerbeflächen zu entwickelt, sagte Bürgermeister Stefan Kattari. Diesen Bereich würden sich drei Grundeigentümer, darunter die Gemeinde, eine Privatperson und eine Investorengruppe teilen. Zu Beginn dieser Wahlperiode habe sich das Gremium auf ein städtebauliches Konzept geeinigt, blickte der Rathauschef zurück. Der größere Teil des Areals soll dem Gewerbe vorbehalten werden. Nach dem Trennungsgebot des Baugesetzbuchs müsse zudem zwischen Gewerbe und Wohnen ein Mischgebietsbereich liegen. Mit den Eigentümern seien zahlreiche Gespräche geführt worden – wobei diese mit der Investorengruppe abrupt abgebrochen seien, als sie ihr Gebäude für eine weitere Asylunterkunft zur Verfügung stellen wollten.

Dies habe, so der Rathauschef, auch zu einer geänderten Planung geführt, zumal man nicht wisse, wie die Planungsabsichten der Eigentümer im Osten seien. Die geänderte Planung erforderte zudem eine Schallschutzprüfung, um zu sehen, was auf der gemeindlichen Fläche möglich ist, auf der derzeit auch noch die Sheddachhallen stehen. Nach dem derzeitigen Meinungsbild im Marktgemeinderat solle an dem bestehenden Hochgebäude, das sich im Eigentum der Gemeinde befindet und zahlreiche kleine Firmen und soziale Einrichtungen beherbergt, zunächst festgehalten werden. Folglich werde die Planung nun mit dem Bestand des Hochgebäudes fortgesetzt. Das erste Mal werde im Gemeindegebiet die Gebietsbeschreibung »urbanes Gebiet« verwendet. Dies, so Kattari, bedeute nicht, dass man sich im urbanen, städtischen Bereich befinde, ermögliche aber die Gliederung der Nutzung nach Stockwerken. Diese Gebietsbezeichnung werde für die künftigen Gebäude an der Bahnhofstraße interessant, denn hier könne eine gewerbliche Nutzung nach Geschossen festgeschrieben werden.

Keine Einzel- und Doppelhäuser entstehen

Bürgermeister Kattari betonte, dass auch in diesem Areal an dem Einzelhandelskonzept festgehalten werde. Er meinte zudem, es müsse über die Festlegung von Flächen, die dem sozialen Wohnungsbau dienen sollen, diskutiert werden sollte. Bis dato sei auch noch keine Zahl möglicher Wohnbebauung angegeben. Einzel- und Doppelhäuser würden in diesem Areal aber nicht entstehen. Nach geltendem Recht bestehe im Gewerbegebiet zudem eine PV-Anlagen-Pflicht.

Mit der Anordnung der Baufenster, der Frei- und Grünflächen sowie den geplanten Wegen zeigte sich Daniela Ludwig (CSU) einverstanden. Was ihr fehle, sei eine Grundsatzdiskussion, in welche Richtung sich Grassau künftig bewegen wolle. »Wollen wir in Richtung Kleinstadt oder wollen wir uns unseren dörflichen Charakter mit Tourismus erhalten?«, fragte sie.

Laut Planerin Susanne Dorner wurde bewusst keine Zahl an Wohnungen festgelegt, da zunächst der Bedarf festgelegt werden sollte. Außerdem sei durch den Stellplatzschlüssel die Anzahl der Wohnungen begrenzt. Auch das Verhältnis zwischen gewerblicher und Wohnbebauung müsse noch festgelegt werden. Die Frage nach Wohnungsgrößen und Anzahl beschäftigten mehrere Marktgemeinderäte. Der Gewerbepark, so Kattari, sei Entwicklungsfläche sowohl für Gewerbe wie für Wohnen. Architektin Susanne Dorner verwies weiter auf das Instrument des Städtebaulichen Vertrags, in dem vieles hinsichtlich Nutzung geregelt werden und bei Bauanträgen zur Anwendung kommen könne.

Thomas Hofmann (AE) forderte einen Ausschluss von Ferienwohnungen. Hans Genghammer (ÜW) stimmte Tom Göls (CSU), Kathi Schmuck (SPD) und weiteren Räte in der Meinung, möglichst viel Gewerbeflächen zu erhalten, zu.

Schließlich entschied der Rat einhellig, vor einer weiteren Beratung verschiedene Varianten für eine Wohnbebauung vom Planungsbüro ausarbeiten zu lassen. Teilbereiche für eine soziale Wohnbebauung sollten noch benannt werden. Der Bereich, der als urbanes Gebiet bezeichnet wird, also an der Bahnhofstraße liegt, sollte mit einem Anteil von70 Prozent Gewerbefläche geplant werden. Ferienwohnungen sind im gesamten Areal auszuschließen. Der Entwurf wird nun nochmals überarbeitet und dann erneut beraten und anschließend den Trägern öffentlicher Belange vorgelegt. tb