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In der Gemeinderatssitzung ging es um die Ausweisung eines Baugrundstücks an der östlichen Seite der Kreuzung, wo derzeit eine landwirtschaftliche Wiese ist. (Foto: Zandl)

Geänderter Planentwurf wird erneut öffentlich ausgelegt

Chieming – In der jüngsten Gemeinderatssitzung gab Bürgermeister Stefan Reichelt bekannt, dass der Kreisverkehr in Egerer an der Kreuzung Poststraße/ Staatsstraße 2095 auf alle Fälle kommt.


In diesem Zusammenhang stand die Änderung des Bebauungsplans Egerer zur Ausweisung eines Baugrundstücks an der Poststraße. Bereits im März 2022 hatte das Gremium die Änderung und Erweiterung für das betreffende Grundstück beschlossen, so Reichelt. Die Auslegungsfristen dazu wurden eingehalten, in der jetzigen Sitzung wurden die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt.

Das Staatliche Bauamt Traunstein verwies darauf, dass das Bauvorhaben im Entwicklungsbereich der Straßenemissionen liegt. Entsprechend könne der Eigentümer künftig keine Forderungen auf Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen geltend machen.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) lehnte die Planung in Lage und Form ab, da dadurch zusätzliche landwirtschaftliche Fläche beansprucht werde. Das Wohnhaus sollte daher in gleicher Ausrichtung und Flucht geplant werden wie die übrigen Häuser an der Poststraße. Zudem wurde um Überprüfung der Ausgleichsfläche hinsichtlich vorgesehener Baumpflanzung und Berechnung des Ausgleichsbedarfs gebeten.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts teilte als Empfehlung zur Überarbeitung mit: »Der Planteil sollte bezüglich städtebaulichem Konzept aus dem Jahr 2020 und der Planung des Kreisverkehrs ergänzt werden, um die Lage des Baufensters zu begründen«. Die Oberkante des fertigen Fußbodens soll maximal 0,6 Meter über dem ursprünglichen Gelände liegen. Außerdem soll verbindlich festgelegt werden, wie hoch das Erdreich über unterirdischen Bauteilen liegen muss. So wird verhindert, dass Kellerbereiche freiliegen und sichtbar werden.

Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung wies darauf hin, dass das Gebäude Poststraße 5 nicht in der Flurkarte dargestellt ist. Eine Aktualisierung des Planteils wird empfohlen.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege vermutet im Plangebiet weitere bislang nicht bekannte Bodendenkmäler. Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz erforderlich.

Das Landratsamt, Abteilung Immissionsschutz, empfiehlt, die Lärmbelästigung der Staatsstraße 2095, Poststraße und gegebenenfalls des geplanten Kreisverkehrs detailliert zu ermitteln, in der Regel durch eine schalltechnische Untersuchung.

In Vertretung des Eigentümers wurde vom Architekturbüro Helga Meinel angefragt, ob eine Dachneigung von maximal 28 statt bisher 25 Grad in den Bebauungsplan aufgenommen werden kann. Damit soll die Ausnutzung des Dachgeschoßes verbessert werden.

Der Gemeinderat bestätigte einvernehmlich, Kenntnis über die Stellungnahmen und Anregungen erlangt zu haben. Acht Träger öffentlicher Belange hatten keine Einwendungen, weitere 13 hatten keine Stellungnahme abgegeben.

Vom AELF Traunstein, Bereich Landwirtschaft, kam zwischenzeitlich der Hinweis, dass der Vorschlag für die Änderung des Planungskonzepts nicht umgesetzt werden könne, denn »der geplante Kreisverkehr wurde zwar berücksichtigt, ist aber nicht Gegenstand dieser Bauleitplanung.« Der Gemeinderat hat den angepassten Forderungen zugestimmt, hinsichtlich Dachneigung wird diese im Bebauungsplan auf maximal 27 Grad festgesetzt.

Laut Billigungs- und Auslegungsbeschluss wird der Planentwurf einen Monat lang erneut öffentlich ausgelegt. az