Zwei Bergsteiger wurden am Einstieg zu der Klettersteiganlage durch einen herunterfallenden Stein schwer verletzt. Der ca. 60 cm große Stein war weiter oben von bisher unbekannter Person ausgelöst worden. Da anzunehmen ist, dass der Verursacher sein fahrlässiges Handeln bemerkt hatte, wurde Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Wie auch im normalen Alltag, besteht auch am Berg die Pflicht, sich um eine etwaige Schadenregulierung zu kümmern, Personalien auszutauschen und Erste Hilfe zu leisten. Zumindest hätte im geschilderten Unfall die Möglichkeit bestanden, sich bei der nächsten Möglichkeit (Hütte, Polizeiinspektion usw.) zu melden. Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizeiinspektion Berchtesgaden, Tel.: 08652/9467-0.
Pressemeldung der Polizeiinspektion Berchtesgaden