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Foto: Pixabay/Symbolbild

Zwei Angeklagte wegen Schwarzarbeit verurteilt

Seit Mitte Oktober verhandelte die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler in einem Schwarzarbeitsprozess gegen einen 63-jährigen Unternehmer aus Freilassing und eine 34 Jahre alte, kaufmännische Angestellte aus Laufen. Eigentlich war das Verfahren bis Ende März terminiert.


Am Donnerstag jedoch erging vorzeitig das Urteil. Volle Geständnisse und eine Wiedergutmachung des gesamten verbliebenen Schadens in Höhe von rund 370.000 Euro führten zu Bewährungsstrafen – von zwei Jahren für den Chef und 14 Monaten für seine frühere Angestellte.

Ursprünglich sollten vier Personen wegen Schwarzarbeit im Reinigungsgewerbe auf der Anklagebanksitzen. Ein 74-Jähriger aus Freital und eine 60-Jährige aus Augsburg waren aber dauerhaft nicht verhandlungsfähig. So umfasste die Anklageschrift der Staatsanwälte Chris-Dominik Kempel und David Heberlein nurmehr einen Teil der früheren Vorwürfe.

Außerdem hatte die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im September 2020 zur Konsequenz, dass nur noch Straftaten ab November 2013 berücksichtigt werden durften. Länger zurückliegende Fälle waren verjährt. Der Schaden an den Sozialkassen reduzierte sich deshalb zum Vorteil und »Glück« der Angeklagten, wie die Vorsitzende Richterin betonte, von 1,2 Millionen Euro auf etwa 370.000 Euro.

Die Bewährungszeit fixierte die Kammer auf je fünf Jahre. Der 63-Jährige muss jeweils 6000 Euro Geldbuße zahlen an den Kinderschutzbund und die Tafeln in Berchtesgaden sowie Traunstein/Rosenheim. Das Frauenhaus Rosenheim/Traunstein wird die Geldbuße der 34-Jährigen in Höhe von 8000 Euro erhalten.

Die Vertreter der Staatsanwaltschaft hatten Bewährungsstrafen von zwei Jahren für den Chef und von18 Monaten für seine frühere Angestellte gefordert. Damit gingen sie nahezu einig mit den vier Verteidigern und dem Urteil.

Die Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Dadurch wurde die Entscheidung mit Zustimmung der Staatsanwälte sofort rechtskräftig.

kd