Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Berchtesgadener Land fasst am 30. März den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Laufen und die Jugendkammer beim Landgericht Traunstein. Von 3. bis 11. April haben dann alle Bürger die Gelegenheit, diese Liste im Eingangsbereich des Landratsamts an der Tafel für Bekanntmachungen einzusehen. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten des Landratsamts, jeweils 8 bis 17 Uhr möglich.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll der Jugendamtsverwaltung Einspruch erhoben werden. Alle Details hierzu sind im Amtsblatt Nr. 11 vom 14. März 2023 unter https://www.lra-bgl.de/t/das-landratsamt/amtsblaetter/ veröffentlicht.
fb/red