Beamte der Bundespolizei kontrollierten kurz nach Mitternacht einen Reisebus mit albanischer Zulassung. Bei der Überprüfung der Personalien eines 50-jährigen Fahrgastes stellten die Fahnder fest, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Das Landgericht Augsburg verurteilte den Albaner in den Neunzigerjahren wegen schwerem Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.
Nachdem er die Haftstrafe teilweise verbüßt hatte, wurde er im Jahr 2001 in seine Heimat abgeschoben und ein befristetes Einreiseverbot gegen ihn verhängt.
Da der 50-Jährige nun wieder nach Deutschland einreisen wollte, muss er jetzt noch 516 Tage Restfreiheitsstrafe absitzen. Die Bundespolizisten lieferten ihn in daher eine Justizvollzugsanstalt ein.
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