Die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim kontrollierte gegen 15 Uhr einen 40-jährigen slowenischen Berufskraftfahrer der mit einem ordnungsgemäß gekennzeichneten Gefahrgut-Sattelzug unterwegs war.
Bei der technischen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass beim slowenischen Sattelauflieger drei Reifen Schäden auf der Lauffläche aufwiesen – das Stahlgewebe war bereits sichtbar.
Bei der weiteren Durchsicht der erforderlichen Papiere konnte der slowenische Fahrer, den für diesen Transport erforderlichen Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz nicht vorlegen. Dies wiederum wird als Vergehen nach dem Sprengstoffgesetz geahndet.
Der Transport wurde sofort unterbunden. Gegen den Fahrer wird nun ein Strafverfahren nach dem Sprengstoffgesetz eingeleitet. Außerdem ist die Hinterlegung einer empfindlichen Sicherheitsleistung angeordnet worden. Zur Weiterfahrt muss die Firma einen geeigneten Ersatzfahrer finden und die drei beanstandeten Reifen vor Ort gewechselt werden. Auch die Transportfirma hat mit einer Anzeige zu rechnen.
Die Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim führt in Zukunft weitere Schwerlastkontrollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit durch.