Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass das gezogene Fahrzeug grundsätzlich fahrtüchtig, jedoch nicht für den Verkehr zugelassen war.
Darum wollten es die beiden 44- und 58-jährigen Bischofswieser abschleppen. Dieser Vorgang war jedoch nicht über die sogenannte "Nothilfe" abgedeckt und wäre genehmigungspflichtig gewesen.
Der ziehende Pkw-Lenker konnte nicht die dafür erforderliche Fahrerlaubnisklasse BE vorweisen. Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs hätte sein Fahrzeug ordnungsgemäß versichern müssen. Beide wurden strafrechtlich angezeigt. Die Beamten haben die Weiterfahrt unterbunden. fb