Die damaligen Ermittlungen in seinem Herkunftsland ergaben, dass er zwar eine nationale kroatische Fahrerlaubnis besitzt, diese und somit seine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen allerdings schon im Jahre 2010 abgelaufen war. Bereits vor jener Kontrolle im Dezember war er einmal ohne Führerschein erwischt und angezeigt worden.
Bei der inzwischen dritten Kontrolle am vergangenen Samstagabend versuchte er, sich mit der bereits bekannten Ausrede aus der Affäre zu ziehen; dieses Mal allerdings ohne Erfolg. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle unterbunden und eine weitere Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstellt. Dem Fall der Unbelehrbarkeit wird sich nun die zuständige Staatsanwaltschaft annehmen.
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