Schönau am Königssee und Berchtesgaden hatten deshalb vor mehreren Monaten Satzungen erlassen, um die Zahl der Zweitwohnungen künftig zu beschränken. Danach folgte auch die Gemeinde Ruhpolding dem Beispiel. Letzte Woche diskutierten auch die Gemeinderäte in Reit im Winkl und Unterwössen über dieses Thema bzw. erließen entsprechende Beschlüsse.
Die «Satzung zur Sicherung der Zweckbestimmung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion» von Berchtesgaden und Schönau hatte über Bayerns Grenzen hinaus Aufmerksamkeit erregt.
Damit ist eine Nutzung als Zweitwohnung genehmigungspflichtig – und diese Genehmigung wird im Regelfall versagt, wie Berchtesgadens Bürgermeister Franz Rasp sagte. Er und sein Schönauer Kollege Hannes Rasp (beide CSU) berichten schon von ersten Erfolgen. Etwa wurden Wohnungen nicht als Zweitwohnungen verkauft. Ruhpolding ist dem Beispiel wie erwähnt bereits gefolgt. Auch Kreuth im Tegernseer Tal plant ein Zweitwohnungsverbot.
Die Satzungen fußen auf dem Baugesetzbuch. Es gesteht Tourismusregionen zu, die Nutzung von Räumen als Nebenwohnung einer Genehmigung zu unterstellen, wenn sie an mehr als der Hälfte der Tage im Jahr unbewohnt sind. Städte wie München, Hamburg oder Berlin können den Weg nicht beschreiten, wie Bernd Düsterdiek vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sagt. Er spricht bei dem Vorgehen der hiesigen Orte aber von einem sinnvollen Ansatz.
red/dpa/lby