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Der Prozess gegen einen 56-jährigen Busfahrer aus Waldkraiburg, der drei Buben sexuell missbraucht haben soll, neigt sich dem Ende zu. Am Freitag wurden die Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das Urteil soll am 25. Januar verkündet werden. Auch die Urteilsbegründung ist nichtöffentlich. Foto: dpa

Staatsanwältinnen fordern 13 Jahre Gefängnis für sexuellen Missbrauch an Buben

Im Missbrauchsprozess der Jugendschutzkammer Traunstein gegen einen 56-jährigen Busfahrer aus Waldkraiburg, der sich knapp zwei Jahre lang an drei Buben unter 14 Jahren massiv vergangen haben soll, forderten die Staatsanwältinnen Karin Hahn und Helena Neumeier am Freitag eine Gesamtfreiheitsstrafe von 13 Jahren wegen 21 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.


Die Opferanwältinnen schlossen sich an. Verteidiger Andreas Knoll aus Waldkraiburg plädierte auf Freispruch. Das Gericht mit Vorsitzender Richterin Heike Will wird das Urteil am 25. Januar verkünden.

Sowohl die Plädoyers als auch die Urteilsbegründung fanden beziehungsweise finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die abschließenden Anträge sowie den eventuellen Schuldspruch und das Strafmaß aus dem Urteil verkündet die Jugendkammer öffentlich. Über die jeweiligen Argumente wird jedoch nichts zu erfahren sein.

Der aufwändige Prozess gegen den 56-Jährigen hatte Mitte Oktober begonnen. Der Anklageschrift der Staatsanwältinnen Karin Hahn und Helena Neumeier lagen die Aussagen der drei mutmaßlichen Opfer bei der Kripo und vor einem Ermittlungsrichter zu Grunde. An 13 Hauptverhandlungstagen zog die Kammer alle verfügbaren Beweismittel, darunter auch sichergestellte Genspuren, zur Aufklärung der mutmaßlichen Verbrechen an den Kindern heran. Direkte Zeugen gab es außer den jeweils Beteiligten nicht.

Der 56-Jährige, der Buslinien im Landkreis Rosenheim befuhr, beteuerte, den Buben, die er während seiner beruflichen Tätigkeit kontaktiert hatte, nichts angetan zu haben. Er sprach von »Lüge«, einem »Komplott« und seiner Vermutung, »hereingelegt« worden zu sein.

Die Nebenklagevertreterinnen Susanne Schomandl aus Rosenheim und Dr. Gabriele Schöch aus München begleiteten die Buben und ihre Familien durch den belastenden Prozess. Positiv war immerhin: Die mutmaßlichen Opfer mussten dem Angeklagten nicht persönlich begegnen. Das Gericht nutzte die technische Möglichkeit der Videovernehmung. Die Öffentlichkeit blieb dabei ebenfalls ausgeschlossen.

Ans Tageslicht gekommen waren die Missbrauchsvorwürfe durch einen der Buben, der entgegen einem Verbot der Eltern abends noch in den Wagen des Angeklagten gestiegen und mit ihm in dessen Wohnung gefahren war. Polizeibeamte entdeckten das Kind in der gleichen Nacht mit dem Busfahrer zusammen in dessen Schlafzimmer (wir berichteten). Bei ihren Ermittlungen hörten speziell geschulte Beamte der Kripo Mühldorf – wie jetzt das Gericht – zahlreiche Randzeugen an, darunter Eltern und Freunde der Nebenkläger. Deren Aussagen rundeten sich zu einem Gesamtbild. Auf diese Weise wurden Gratisfahrten und Geschenke an die Kinder bekannt, aber auch Einschüchterungen und Drohungen des Angeklagten gegenüber den Buben, wenn sie ihm nicht zu Willen sein wollten. Über eine seltsame Szene informierte zum Beispiel eine Gruppe von Jugendlichen. Bei einem nächtlichen Treffen kam ihnen demnach gegen 3 Uhr morgens aus einem Waldstück ein frierender Bub, einer der Geschädigten, entgegen. Der Angeklagte hatte ihn angeblich seines Autos verwiesen.

Die Vorsitzende Richterin verlas am Freitag neben einem langen Chatverkehr ein ärztliches Attest, das einem der Opfer erhebliche Verletzungen sowie eine »schwere posttraumatische Belastungsstörung« bescheinigte. Ende November 2022 hatte eine Kripobeamtin den Angeklagten nach Schluss der Sitzung mit einem weiteren Haftbefehl überrascht – erlassen vom Amtsgericht Mühldorf wegen neuer Vorwürfe in Richtung Kindesmissbrauch.

kd