Auf der B21 war der Wiener von der Bundespolizei kontrolliert und dann zur Polizeiinspektion Bad Reichenhall gebracht worden. Dem Kaufmann war schon 2008 in Deutschland die Fahrerlaubnis entzogen worden, was er vorzeigte, war ein ungarischer Führerschein. Nach eigener Aussage hat er sich 2020 in Deutschland um eine Neuerteilung bemüht, aber trotz Unterlagen und Gebührenzahlung nichts dazu gehört. Seinen Autoschlüssel bekam er in der Inspektion wieder, nachdem er den Beamten glaubhaft versichert hatte, sich um einen Fahrer zu bemühen.
Pech nur, dass just die beiden selben Beamten wenige Stunden später bei einer Kontrollfahrt den großgewachsenen Mann erneut am Steuer des Mercedes entdeckten. Bei seiner Flucht von Bayerisch Gmain in Richtung Österreich rammte er ein Verkehrszeichen, wurde aber wenig später von bayerischen und österreichischen Beamten nahe eines Hotelparkplatzes in Großgmain gestellt.
Stimmt nicht, behauptete der Angeklagte in der Verhandlung. Von einem Taxi mit Doppelbesetzung habe er sich nach Österreich bringen lassen, wo er ja fahren dürfe. Dort sei ihm zufällig ein Tramper begegnet, den er gefragt habe, ob er ihn nach Bad Reichenhall und weiter nach Lofer fahren würde. Der soll eingewilligt und den »kleinen Grenzübergang« bei Großgmain empfohlen haben.
Doch in Bayrisch Gmain traf der Wiener erneut auf die Beamten. »Er saß am Steuer und hat mich direkt angeschaut«, erinnerte sich die Polizistin, »erschrocken« habe er sein Auto gewendet und sei davon gefahren. Auch das bestritt der Wiener und blieb bei dem ominösen Chauffeur.
Doch es sprach alles gegen ihn. »Auf dem Beifahrersitz stand eine Kiste«, schilderte ein Polizist die Situation im Mercedes, das Auto sei generell sehr voll gewesen und der Fahrersitz auf die größtmögliche Länge eingestellt gewesen. Eine Zeugin des Hotels bestätigte, dass sich nur ein Mann von dem Mercedes am Parkplatz entfernt hat. Der Wiener hat in Deutschland bereits Einträge wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr.
Richter Christian Daubner sah mit den Zeugenaussagen »den Nachweis erbracht«. Er riet dem Angeklagten, seinen Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken, nachdem dessen Einkünfte aktuell sehr gering sind. Was der 70-Jährige schließlich auch tat, und so wurden aus den 90 Tagessätzen zu je 50 Euro im Urteil 90 à 20 Euro.
Hannes Höfer