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Foto: dpa/Symbolbild

Schleierfahnder zogen falsche Dokumente und Waffen aus dem Verkehr

Totalgefälschte Dokumente und einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz mussten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Piding bei der Ausreise zweier Bulgaren sicherstellen.


Bei einer durchgeführten Personen- und Fahrzeugkontrolle am ehemaligen Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn wurden die  Insassen eines in Österreich zugelassenen Fahrzeugs bei der Ausreise überprüft. Der Fahrer händigte den Kontrollbeamten seinen bulgarischen Reiesepass und Führerschein aus. Dieser hatte sofort Zweifel an der Echtheit der vorgezeigten Fahrerlaubnis. Zur weiteren Abklärung des Sachverhalts, insbesondere der Identitätsprüfung der Bulgaren, wurden die Personen und das Fahrzeug zur Dienstelle verbracht.

Die weitere Überprüfung auf der Dienststelle bestätigte den Verdacht einer Totalfälschung.  Bei der  Durchsuchung der Beifahrerin wurde in ihrem Stiefel ein ebenfalls totalgefälschter bulgarischer Personalausweis aufgefunden. Dieser Personalausweis war mit ihrem Lichtbild versehen, jedoch auf komplett andere Personalien ausgestellt.

Die Durchsuchung des Fahrzeugs führte zur Sicherstellung einer Präzisionsschleuder, da es sich hierbei um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt. Zusätzlich wurden einige hochwertige Handys und sonstige Sachen/Dokumente aufgefunden, wobei zum Zeitpunkt der Kontrolle Zweifel daran bestanden, das sich diese Gegenstände im legalem Besitz der Personen befanden. 

In ihren Beschuldigtenvernehmungen zeigten sich die Personen geständig. Im Anschluss wurde die zuständige Staatsanwaltschaft Traunstein vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Es wurde um die Vorlage einer Anzeige wegen Urkundenfälschung, Waffengesetz und Fahren ohne Fahrerlaubnis gebeten.

Nach Hinterlegung einer Zustellungsvollmacht und erkennungsdienstlicher Behandlung wurde den Personen, die in Österreich einen festen Wohnsitz haben, die Weiterfahrt gestattet. Es ist davon auszugehen, dass gegen das Pärchen ein nicht unerheblicher Strafbefehl erlassen wird.  Die beiden Personen können weiterhin davon ausgehen, dass durch die informierten österreichischen Behörden noch weitere ergänzende Ermittlungen eingeleitet werden.

Pressemeldung der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein