FFP2-Maske statt medizinischer Maske
In allen Bereichen, wo bisher die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske galt, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Hierzu zählen beispielsweise Supermärkte, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen und der öffentliche Personennahverkehr. Ausgenommen von der FFP2-Maskenpflicht bleiben Schulen und der Arbeitsplatz – hier gelten weiterhin die bayernweiten Regelungen.
2G statt 3Gplus in Diskotheken und Clubs
Für den Zugang zu Diskotheken, Clubs und vergleichbaren Lokalen gilt anstelle der bisherigen 3Gplus die 2G-Regel. Das heißt: Ein Besuch ist damit nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich – Personal ausgenommen.
Zudem werden die Maßnahmen verstärkt kontrolliert werden.
„Die aktuell stark steigenden Krankenhauszahlen lassen uns leider keine andere Wahl. Die Belastung der Mitarbeiter in den Kliniken ist enorm. Die Zahl der Neuinfektionen muss gesenkt werden, um eine Entlastung des Klinikpersonals sowie die Versorgung der Patienten sicherzustellen. Auch Menschen, die nicht wegen Corona ins Krankenhaus müssen, haben einen Anspruch, dass man sich bestmöglich um sie kümmern kann. Wir müssen alles tun, dass es nicht wieder zu Lockdown Maßnahmen kommt, deshalb darf man die Entwicklung nicht laufen lassen.“, so Landrat Siegfried Walch.
Die vollständige Allgemeinverfügung mit den detaillierten Bestimmungen finden Sie hier.
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