»Ich dachte, dass der Fahrer des Autos bei Kontrollen und bei Blitzern erkennbar bleiben muss«, erklärte der 39-Jährige im Gerichtssaal des Amtsgerichtes in Laufen. Eine weitere Frage bei solchen Verfahren: Handelt es sich um eine »Dienstfahrt« oder ist es bereits Freizeit? Der Lagerist erklärte, dass ihm seine Baufirma den Wagen für die Heimfahrt nach Arbeitsschluss zur Verfügung stelle.
Und mit ihm fahre ein Kollege aus dem selben Ort, gestand der Marktschellenberger, »normal waren wir vier Leute in der Fahrgemeinschaft«. Doch seit Corona habe seine Firma reagiert, habe zusätzliche Autos und weitere Container angeschafft und getrennte Teams gebildet. Und schließlich sei zu dieser Zeit ein Zusammentreffen von Menschen aus zwei Haushalten zulässig gewesen.
»Und die Arbeitszeit war beendet«, ergänzte Rechtsanwalt Hans-Jörg Schwarzer mit Verweis auf die Zeit der Kontrolle um 17.30 Uhr. Der Verteidiger legte eine Bestätigung des Arbeitgebers vor, der die private Heimfahrt ausdrücklich bestätigte.
Richter Martin Forster fragte den Lageristen, weshalb er mit dem Beamten über »Blitzer« und Kontrollen gesprochen habe, anstatt auf das Ende der Arbeit und die private Heimfahrt hinzuweisen. »Wir haben diskutiert, aber nach einem Neun-Stunden-Tag hatte ich dafür nicht mehr so viel Verständnis«, gestand der Marktschellenberger.
Der Beamte der Polizeiinspektion Bad Reichenhall räumte ein, dass man vielleicht aneinander vorbeigeredet habe. Hätte der Fahrzeuglenker den Feierabend und die private Fahrt deutlich gemacht, so hätte er vermutlich keine Anzeige erstattet. »Ich meine, wir sollten das einstellen«, regte Hans-Jörg Schwarzer an, worauf die Vertreterin des Landratsamtes fragte, warum der Mann das nicht beizeiten mitgeteilt habe. »Es gibt die Anhörung, die Möglichkeit des Einspruchs und gegebenenfalls fragen wir bei der Begründung noch einmal nach«, betonte die Amtsvertreterin.
Auch sie zog Bilanz: »Wenn das alles gleich gekommen wäre, hätte es wohl keinen Bescheid gegeben.« Martin Forster stellte das Verfahren schließlich ein. Die Kosten trägt die Staatskasse, nur seine Auslagen für den Anwalt hat der Marktschellenberger aufgrund eigener Versäumnisse selbst zu tragen. Sein Beifahrer wird sich vermutlich ebenfalls demnächst für das »unverhüllte Gesicht« verantworten müssen.
höf