Nun wollen der Oberbürgermeister der Stadt Bad Reichenhall und die Bürgermeister der Gemeinden Piding und Schneizlreuth erneut an die Landesregierung herantreten und die konsequente Durchführung der Verordnung einfordern. Die Toleranzgrenzen seien nämlich längst überschritten, hieß es bei einem Treffen der beteiligten Bürgermeister.
Neben Oberbürgermeister Dr. Herbert Lackner nahmen daran der Bürgermeister der Gemeinde Schneizlreuth, Wolfgang Simon, dessen Stellvertreter Heinrich Steyerer, Gerd Spranger vom Verein »Reichenhall pro Kirchholztunnel«, Norbert Scheuerer aus Marzoll, von den Initiatoren des Treffens, der Bürgerinitiative Karlstein, Ulrich Scheuerl und Christian Erber und der Bad Reichenhaller Stadtrat Fritz Grübl teil.
Grübl informierte über seine intensiven Bestrebungen, das Nachtfahrverbot durchzusetzen. Bereits 1986 habe er dazu eine Petition im Bayerischen Landtag eingebracht, der auch stattgegeben wurde. Sie diente damals sogar als Arbeitsgrundlage für Deutsch-Österreichische Verhandlungen. Als Ergebnis trat am 1. April 1988 ein Nachtfahrverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen zwischen 22 und 6 Uhr in Kraft.
In der Folge stemmten sich allerdings viele Innenminister mit negativen Stellungnahmen dagegen, so dass es zu vielen Ausnahmegenehmigungen »im Schneeballsystem« und sogar zu Fälschungen kam. Ausnahmen sollte es eigentlich nur für den Transport von Lebensmitteln und Druckerzeugnissen geben. »Schlaue nahmen etwa beim Transport von Eisenwaren einfach ein paar Kisten Kartoffeln mit und schon war alles legal«, so Grübl.
Gebessert habe sich bis heute wenig. Auf Anfrage bei der Landeshauptmannschaft Innsbruck habe man ihm mitgeteilt, dass das allgemeine Nachtfahrverbot in Österreich zwischen 22 und 5 Uhr sehr streng kontrolliert und Verstöße empfindlich bestraft würden. »Wer im Kleinen Deutschen Eck erwischt wird, zahlt lediglich 20 Euro«.
Laut Scheuerl werden, nach Informationen der Polizei, bei den spärlichen Kontrollen des Nachtfahrverbots nur wenige ohne Ausnahmegenehmigungen herausgefischt. Wie Christian Erber ergänzte, gab es laut Landratsamt 2017 etwa 60 Ausnahmegenehmigungen.
Ein Problem sahen alle Gesprächsteilnehmer im Ausweichverkehr über die Staatsstraße 2101 oder die Bundesstraße 305 von Weißbach an der Alpenstraße kommend, da hier das Nachtfahrverbot nicht gilt. All diese Lastwagen würden auch nicht von der Messstelle in Baumgarten erfasst und tauchten somit auch in den Auswertungen nicht auf.
Keine konkreten Zahlen gibt es bis dato auch von den Ausnahmegenehmigungen für Gefahrguttransporte, die durch die Wasserschutzzonen entlang der betroffenen Straßenabschnitte fahren dürfen. Eine aktuelle Abfrage der relevanten Zahlen zu diesem Thema werde in Kürze erwartet.
Außer dem Nachtfahrverbot hat die Bezirkshauptmannschaft Zell am See eigentlich zusätzlich am 10. Mai 2007 ein Fahrverbot auch tagsüber auf der B178 (Loferer Straße) für Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen zwischen Lofer und dem ehemaligen Grenzübergang Steinpass in Unken erlassen. Ausgenommen sind allerdings: »Fahrten des Ziel- und Quellverkehrs für die politischen Bezirke Zell am See, Kitzbühel, Kufstein und Lienz sowie für die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein, Fahrten, die zur Beförderung von Gütern von oder nach einem Ort in den Bezirken Zell am See, Kitzbühel, Kufstein oder Lienz sowie im Landkreis Berchtesgadener Land oder Traunstein dienen, auch wenn dort nur eine Teilentladung oder Teilbeladung erfolgt«, wie es in der Verordnung heißt.
Dr. Herbert Lackner wird nun einen Brief an den Bayerischen Verkehrs- und Innenminister verfassen, der von den betroffenen Bürgermeistern in der nächsten Woche unterzeichnet werden soll.
Als Forderungen sollen darin enthalten sein: Die Schaffung eines weiteren Kontrollplatzes direkt nach der Grenze im Bereich Ristfeucht/Melleck oder Schneizlreuth. Bisher können Lastwagen in größerer Anzahl nur am Festplatz in Bad Reichenhall kontrolliert werden. Weiter fordern die Unterzeichner die deutliche Reduzierung der Ausnahmegenehmigungen durch das Landratsamt Berchtesgadener Land und Überarbeitung der Kriterien für diese. Außerdem wird eine empfindliche Erhöhung der Strafen nach dem Vorbild der österreichischen Nachbarn und die Einrichtung fester Radaranlagen entlang der Bundesstraße 21 gefordert. wb