Bei der Kontrolle des 40-jährigen Fahrzeugführers stellten die Beamten fest, dass der Fahrer lediglich die Fahrerlaubnisklasse B besaß. In diesem Fall hätte der Fahrer jedoch die Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt.
Die Weiterfahrt wurde untersagt. Der Anhänger wurde anschließend verkehrssicher abgestellt und der Mann durfte die Fahrt in seinem Wagen ohne Anhänger fortsetzen.
Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
fb/red