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An dieser Verkehrsinsel im Ortsteil Unterau kam es zum Unfall, bei dem der Verursacher noch einen Restalkoholwert von 1,5 Promille hatte. (Foto: Lisa Schuhegger)

Mit 1,5 Promille auf die Verkehrsinsel

Berchtesgaden – Eigentlich, so sagte der 36-jährige Berchtesgadener, wollte er an diesem Tag nicht mehr fahren. Er tat es spät nachts dann doch. Mit rund 1,5 Promille Alkohol im Blut schrammte er auf eine Verkehrsinsel und beschädigte einen großen Straßenwegweiser. Ein Problem: der Mann ist Berufssoldat und Jäger. Würde ein gewisses Strafmaß überschritten, so hätte das berufliche und waffenrechtliche Konsequenzen. Doch der Richter am Laufener Amtsgericht zeigte sich gnädig.


In einer feuchtfröhlichen Vereinsjubiläumsfeier im Oktober 2022 hatte der Mann nach eigener Angabe fünf Bier und ebenso viele Schnäpse getrunken, sich dann ins Auto gesetzt, um auszuruhen.

Als er gegen halb 4 Uhr wach wurde, habe er sich »nicht so schlimm« gefühlt und war vom Markt losgefahren. Weiter als zum Abzweig nach Oberau kam er nicht. Kurz nach 5 Uhr morgens war noch ein Blutalkoholwert von 1,4 Promille ermittelt worden. Der Arztbericht bescheinigte dem Angeklagten ein »sicher« in allen Testphasen; ein Umstand, der Richter Christian Daubner angesichts des Promillewertes durchaus auffiel.

»Mit dem Anstoß war er hellwach und wollte dann ein möglichst gutes Bild abgeben«, versuchte Rechtsanwältin Antonia Edelmann eine Erklärung. Sein Waffenschein als Jäger und Vereinsschütze sei das eine, ein Posten bei der Bundeswehr, bei dem eine Beförderung anstehe, das andere. »Er arbeitet seit Jahren drauf hin«, bekräftige die Verteidigerin. Die Folgen dieser Trunkenheitsfahrt seien für den »rechtschaffenen Bürger« daher »massiv«. Antonia Edelmann sah die kritische Hürde für ihren Mandanten bei 60 Tagessätzen, was dem Strafmaß aus dem Strafbefehl entsprach, weshalb sie 50 Tagessätze beantragte.

Rechtsreferendarin Gina Wagner wollte es bei den 60 Tagessätzen belassen, doch nur deshalb, weil es zu keinem Personenschaden gekommen war und die Gefährdung zu später Nachtzeit eher gering gewesen sei. »Dieses Augenblicksversagen beschämt mich zutiefst«, erklärte der 36-Jährige, der sich bei einer Zeugin für die Hilfe bedankte und für die Umstände entschuldigte. Den Schaden am Schild in Höhe von 900 Euro hat er bereits beglichen.

Einen »reuigen Eindruck« erkannte auch Christian Daubner bei dem bislang unbescholtenen Soldaten. Der Richter wollte im Strafmaß jedoch durchaus »generalpräventive Gesichtspunkte« gewichten, denn die Dunkelziffer solcher Trunkenheitsfahrten sei sehr hoch. Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs urteilte er auf 55 Tagessätze zu je 58 Euro, in Summe also 3 190 Euro sowie eine insgesamt 13-monatige Führerscheinsperre. »Was die Wehrbereichsverwaltung und das Landratsamt daraus machen, ist Sache der Behörden«, so Daubner. Dem Berufssoldaten riet er: »Lassen sie sich das eine Lehre sein.«

höf