Bei Siegsdorf wurde ein 23-jähriger Berufskraftfahrer aus Ungarn mit seinem Lastwagen aus dem Verkehr gezogen. Während der vorangegangenen Fahrt war aufgefallen, dass sich der Lkw deutlich auf die linke Fahrzeugseite geneigt hatte und der Fahrer nicht mehr sicher lenken konnte. Die Verkehrssicherheit war so nicht mehr gegeben. Der Grund hierfür war bei der Kontrolle ersichtlich. Ein technischer Defekt konnte ausgeschlossen werden. Der 7,5-Tonner war schlichtweg falsch beladen. Bei der Verwiegung stellten die Beamten fest, dass auf den Reifen der Fahrerseite eine knappe Tonne mehr lastete als auf den Reifen der Beifahrerseite. Der Ungar musste sich um eine Umladung bemühen. Nach Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 80 Euro durfte er im Anschluss seine Fahrt fortsetzen.
Ein 49-jähriger Berufskraftfahrer aus der Türkei durfte mit seinem Sattelzug ebenfalls einen Zwischenstopp einlegen. Er war bei Bad Reichenhall, auf der Richtungsfahrbahn München, einer Kontrolle unterzogen worden. Hierbei wurde am Sattelauflieger eine beschädigte Bremse an der hinteren Achse festgestellt. Zudem bediente der Türke sein digitales Kontrollgerät in der Sattelzugmaschine nicht allzu genau, so dass hier Eintragungen fehlten. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und dem Ausrüstungsmangel zur Anzeige gebracht. Der Türke durfte eine Sicherheit im dreistelligen Euro-Bereich hinterlegen und einen Werkstatt-Service kontaktieren.
Ein 53-jähriger Kroate wurde auf der Fahrt in sein Heimatland mit seinem Lastkraftwagen-Anhänger-Gespann bei Anger angehalten. Er hatte auf seinem Gespann zwei Personenkraftwagen geladen, die für Kroatien bestimmt waren. Er beförderte diese Fahrzeuge gewerblich. Bei der Kontrolle konnte er nur einen Tätigkeitsnachweis für den Kontrolltag vorweisen. Einen Tätigkeitsnachweis für die vorangegangenen Tage gab es nicht. Der Kroate verstieß damit gegen das Fahrpersonalgesetz. Vor Antritt der Weiterfahrt durfte er eine Teilsicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro bezahlen.
Bei Piding wurde ein 47-jähriger Bulgare mit seinem Kleintransporter Mercedes Sprinter nach vorangegangener Fahrt auf der Richtungsfahrbahn München kontrolliert. Der Bulgare transportierte auf der Ladefläche seines Sprinters mehr als 100 Liter Diesel. Ein Teil des Kraftstoffs befand sich hierbei in ungeeigneten Behältnissen. Alle Behältnisse waren zudem nicht gesichert. Auch dem Bulgaren wurde die Weiterfahrt untersagt. Er wurde wegen Verstoßes gegen das Gefahrgutbeförderungsgesetz zu Anzeige gebracht. Für sein Fehlverhalten musste der Bulgare ein Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro hinterlegen.
Und zu guter Letzt wurde bei Bergen ein 22-jähriger Mann aus dem Kosovo mit seinem Renault kontrolliert. Als die Streifenbeamten das Auto zuvor auf der Fahrt in Richtung Salzburg passiert hatten, saß noch der Mann am Steuer. Bei Bergen befand sich nun dessen Frau hinter dem Lenkrad. Die beiden hatten einen Fahrwechsel vollzogen und waren im weiteren Verlauf wieder auf die Streife aufgeschlossen. Den aufmerksamen Beamten war die geänderte Besetzung nicht entgangen. Bei der Kontrolle konnte der Kosovare, im Gegensatz zu seiner Ehefrau, keinen Führerschein vorweisen. Er war noch nie im Besitz einer Fahrerlaubnis. Der Kosovare wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Anzeige gebracht. In Zusammenhang mit dem Strafverfahren erwartet ihn nun eine empfindliche Geldstrafe.
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