Das gilt solange, bis der Wert 100 an einem Tag überschritten wird. Ab dem darauf folgenden Tag gilt dann wieder die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Anschließend kann die nächtliche Ausgangssperre erst wieder entfallen, wenn die 100er-Grenze über einen Zeitraum von sieben Tagen beständig unterschritten wurde.
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